Monatliche Importmengen Erdgas, Ausweisung nach Herkunftsländern.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermittelt monatlich im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Zugänge an Erdgas in der Bundesrepublik << Adresse entfernt >>.
Seit dem 1. Januar 2016 werden die Importmengen nicht mehr nach Ursprungsländern ausgewiesen. Laut Fußnote in der Datei "Entwicklung des deutschen Gasmarktes (monatliche Bilanz 1998 – 2016, Einfuhr seit 1960)" werden dafür Datenschutzgründe geltend gemacht.
Ich bezweifle die von Ihrer Behörde angeführten Datenschutzgründe insbesondere wegen folgender Gründe:
a) die monatlichen Importmengen wurden bis Dezember 2015 veröffentlicht, ohne dass Datenschutzgründe geltend gemacht wurden.
b) für Rohölimporten werden monatliche Importmengen geplittet nach Herkunftsland veröffentlicht.
c) Gemeldete Importmengen werden auf täglicher Basis von ENTSOG veröffentlicht.

Bitte senden Sie mir die gemeldeten monatlichen Importmengen << Adresse entfernt >> für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 für das Aufkommen aus den folgenden Ländern:
Norwegen, Russland, Dänemark, Niederlande, Belgien, Österreich, Tschechische Republik.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juni 2017
  • Frist
    14. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesamt fü…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Monatliche Importmengen Erdgas, Ausweisung nach Herkunftsländern. [#21792]
Datum
10. Juni 2017 16:30
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermittelt monatlich im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Zugänge an Erdgas in der Bundesrepublik << Adresse entfernt >>. Seit dem 1. Januar 2016 werden die Importmengen nicht mehr nach Ursprungsländern ausgewiesen. Laut Fußnote in der Datei "Entwicklung des deutschen Gasmarktes (monatliche Bilanz 1998 – 2016, Einfuhr seit 1960)" werden dafür Datenschutzgründe geltend gemacht. Ich bezweifle die von Ihrer Behörde angeführten Datenschutzgründe insbesondere wegen folgender Gründe: a) die monatlichen Importmengen wurden bis Dezember 2015 veröffentlicht, ohne dass Datenschutzgründe geltend gemacht wurden. b) für Rohölimporten werden monatliche Importmengen geplittet nach Herkunftsland veröffentlicht. c) Gemeldete Importmengen werden auf täglicher Basis von ENTSOG veröffentlicht. Bitte senden Sie mir die gemeldeten monatlichen Importmengen << Adresse entfernt >> für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 für das Aufkommen aus den folgenden Ländern: Norwegen, Russland, Dänemark, Niederlande, Belgien, Österreich, Tschechische Republik.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Erdgasimportmengen nach Herkunftsländern Guten Tag Herr Antragsteller/in, Erdgaslieferungen werden bei uns grun…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Erdgasimportmengen nach Herkunftsländern
Datum
20. Juni 2017 10:53
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Erdgaslieferungen werden bei uns grundsätzlich nach Herkunftsländern erfasst. Die Importe nach Herkunftsländern werden seit Anfang des Jahres 2016 jedoch nicht mehr veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Vorgaben aus § 16 Abs. 8 Bundesstatistikgesetz (BStatG) seit diesem Zeitpunkt nicht mehr erfüllt werden können. Ihrem Wunsch nach Übermittlung der Importmengen nach Herkunftsländern kann somit nicht entsprochen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erdgasimportmengen nach Herkunftsländern [#21792] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwor…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erdgasimportmengen nach Herkunftsländern [#21792]
Datum
1. Juli 2017 14:58
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. Bedauerlicherweise geht aus dieser nicht hervor, welche Voraussetzungen nicht mehr gegegeben sind, worin also die nicht mehr erfüllbaren Vorgaben bestehen, und wodurch sich dieser Mangel begründet. Ihr Ablehnungsgrund soll so ausführlich bezeichnet werden, dass er identifizierbar und von anderen Begründungen unterschieden werden kann, so dass es mir möglicht ist, eine angemessene Enscheidung hinsichtlich einer Widerspruchseinlegung zu treffen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Erdgasimportmengen nach Herkunftsländern [#21792] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihe…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Erdgasimportmengen nach Herkunftsländern [#21792]
Datum
17. Juli 2017 20:32
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Monatliche Importmengen Erdgas, Ausweisung nach Herkunftsländern.“ vom 10.06.2017 (#21792) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Zwar haben Sie mich am 20. Juni 2017 darüber informiert, dass ein Veröffentlichungshindernis vorläge. Meine diesbezügliche Nachfrage vom 1. Juli nach den genauen sachlichen Hintergründen der Ablehnung blieb jedoch bislang unbeantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre E-Mail vom 17.07.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.07.2017. Gerne inform…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre E-Mail vom 17.07.2017
Datum
18. Juli 2017 18:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.07.2017. Gerne informiere ich Sie darüber, dass dieses Schreiben hier als Widerspruch gewertet wird. Die Monatsfrist des § 7 Abs. 5 IFG gilt demnach vorliegend nicht. Ihr Widerspruch befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Wir werden uns um eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Widerspruchs bemühen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antw: Ihre E-Mail vom 18.07.2017 - Hinweis zu weiterer Bearbeitung [#21792] (Abwesenheit) Sehr geehrte Damen und H…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: Ihre E-Mail vom 18.07.2017 - Hinweis zu weiterer Bearbeitung [#21792] (Abwesenheit)
Datum
20. September 2017 03:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 20.09.2017 wieder an meinem Büroarbeitsplatz zu erreichen. E-Mails werden weder gelesen noch weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihre E-Mail vom 18.07.2017 - Hinweis zu weiterer Bearbeitung [#21792] Sehr geehrt<< Anrede >> meine I…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre E-Mail vom 18.07.2017 - Hinweis zu weiterer Bearbeitung [#21792]
Datum
20. September 2017 03:33
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Monatliche Importmengen Erdgas, Ausweisung nach Herkunftsländern.“ vom 10.06.2017 (#21792) wurde bislang nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Ihrem Hinweis vom 18. Juli 2017 folgend, dass meine Einlassung als Widerspruch gewertet würde, ist bei mir weder elektronisch noch postalisch eine auf weitere Bearbeitung meines Anliegens hindeutende Evidenz eingegangen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antw: Ihre E-Mail vom 18.07.2017 - Hinweis zu weiterer Bearbeitung [#21792] Sehr geehrtAntragsteller/in bezugneh…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: Ihre E-Mail vom 18.07.2017 - Hinweis zu weiterer Bearbeitung [#21792]
Datum
21. September 2017 13:51
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre unten angeführte E-Mail teile ich Ihnen gerne mit, dass das Widerspruchsverfahren derzeit noch in Bearbeitung ist. Wie bereits mit E-Mail vom 18.07.2017 erläutert, wurde Ihre Anfrage in der gesetzlichen Frist abgelehnt. Für das Widerspruchsverfahren gilt keine Monatsfrist. Wir sind um eine zügige Bearbeitung Ihres Vorgangs bemüht und werden uns unverzüglich bei Ihnen melden, sobald der Vorgang abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre Anfrage vom 10.06.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Beachtung des dieser E-Mail als Anlage beig…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.06.2017
Datum
29. September 2017 17:03
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Beachtung des dieser E-Mail als Anlage beigefügten Schreibens. Mit freundlichen Grüßen