Monitoring von Tierschutzrechtverstößen, insbesondere aktuell Langstreckentransport trächtiger Rinder nach Usbekistan - zentrale Rolle Ihrer Amtstierärzt*innen ohne Tierschutzbeauftragte
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr << Antragsteller:in >>
erschrocken habe ich die aktuelle Medienberichterstattung über den Langstreckentransport von 30 trächtigen Kalbinnen nach Usbekistan wahrgenommen (https://www.br.de/nachrichten/bayern/offenbar-erneut-illegaler-tierexport-von-bayern-nach-usbekistan,SAX87A5?fbclid=IwAR2YF7G-ce3sH404EUESonCAj2-tBT3FSj4c_pn5Hy9-xI4lNlVlROsdb8E) und dann festgestellt, dass Sie keine(n) Tierschutzbeauftragte(n) ernannt haben.
Die Schaffung einer "Vertrauensperson Tierschutz" ist super, aber ich konnte sie leider nicht ausfindig machen, weshalb ich mich direkt an Sie wende.
Mein Interesse ist privat und das einer besorgten Verbraucherin. Ob der umfänglichen medialen Berichterstattung zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner aus 2018 „Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ war ich eigentlich davon ausgegangen, dass in den Hochsommermonaten ohnehin keinerlei Transporte stattfinden würden.
Dass nun anscheinend in diesem Sommer sogar Langstreckentransporte nach Asien stattfinden, schockiert und besorgt mich sehr. Ich habe verstanden, dass Ihre Amtstierärzt*innen getäuscht wurden und von einem Transport nach Ungarn ausgingen.
Bitte teilen Sie mir mit, wann genau denn der gegenständliche Langstreckentransport nach Ungarn genehmigt/abgefertigt/kontrolliert wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort per E-Mail und um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen sehr vorab für Ihre Mühe.
Herzliche Grüße
Information nicht vorhanden
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Datum14. September 2020
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16. Oktober 2020
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