Montags-Spaziergänge in Bietigheim
In Bietigheim findet seit einigen Wochen jeden Montagabend ein sogenannter Montags-Spaziergang statt. Dabei sind regelmäßig mehr als 50 Personen anwesend, also mehr als nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt sind. Deswegen habe ich die folgenden Fragen:
1.) Ist diese Tatsache dem Landratsamt als zuständige Versammlungsbehörde bekannt?
2.) Sind diese Spaziergänge als Demonstrationen angemeldet?
3.) Falls Frage 2 mit nein beantwortet wird: Ist das Landratsamt Rastatt als zuständige Versammlungsbehörde in Kontakt mit der Polizei, sodass diese nach der aktuellen Verordnung nicht zulässigen Zusammenkünfte aufgelöst werden?
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Januar 2022
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1. März 2022
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