Montags-Spaziergänge in Bietigheim

Anfrage an: Gemeinde Bietigheim

In Bietigheim findet seit einigen Wochen jeden Montagabend ein sogenannter Montags-Spaziergang statt. Dabei sind regelmäßig mehr als 50 Personen anwesend, also mehr als nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt sind. Deswegen habe ich die folgenden Fragen:
1.) Ist diese Tatsache der Gemeinde Bietigheim bekannt?
2.) Sind diese Spaziergänge als Demonstrationen angemeldet?
3.) Falls Frage 2 mit nein beantwortet wird: Ist die Gemeinde Bietigheim in Kontakt mit der Polizei, sodass diese nach der aktuellen Verordnung nicht zulässigen Zusammenkünfte aufgelöst werden?

Ergebnis der Anfrage

Falsche Mail-Adresse. Neue Anfrage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/montags…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Januar 2022 22:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Johanna Drescher
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bietigheim …
An Gemeinde Bietigheim Details
Von
Johanna Drescher
Betreff
Montags-Spaziergänge in Bietigheim [#238854]
Datum
26. Januar 2022 09:42
An
Gemeinde Bietigheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bietigheim findet seit einigen Wochen jeden Montagabend ein sogenannter Montags-Spaziergang statt. Dabei sind regelmäßig mehr als 50 Personen anwesend, also mehr als nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt sind. Deswegen habe ich die folgenden Fragen: 1.) Ist diese Tatsache der Gemeinde Bietigheim bekannt? 2.) Sind diese Spaziergänge als Demonstrationen angemeldet? 3.) Falls Frage 2 mit nein beantwortet wird: Ist die Gemeinde Bietigheim in Kontakt mit der Polizei, sodass diese nach der aktuellen Verordnung nicht zulässigen Zusammenkünfte aufgelöst werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johanna Drescher Anfragenr: 238854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238854/
Mit freundlichen Grüßen Johanna Drescher

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Johanna Drescher
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bietigheim …
An Gemeinde Bietigheim Details
Von
Johanna Drescher
Betreff
Montags-Spaziergänge in Bietigheim [#238854]
Datum
26. Januar 2022 09:43
An
Gemeinde Bietigheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bietigheim findet seit einigen Wochen jeden Montagabend ein sogenannter Montags-Spaziergang statt. Dabei sind regelmäßig mehr als 50 Personen anwesend, also mehr als nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt sind. Deswegen habe ich die folgenden Fragen: 1.) Ist diese Tatsache der Gemeinde Bietigheim bekannt? 2.) Sind diese Spaziergänge als Demonstrationen angemeldet? 3.) Falls Frage 2 mit nein beantwortet wird: Ist die Gemeinde Bietigheim in Kontakt mit der Polizei, sodass diese nach der aktuellen Verordnung nicht zulässigen Zusammenkünfte aufgelöst werden? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johanna Drescher Anfragenr: 238854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238854/