"Montagsspaziergang" in Sinzig am 7.2.2022

der sogenannte Montagsspaziergang am 7.2.2022 wurde nicht angemeldet.
Nach Aufruf der Einsatzkräfte vor Ort, ob sich aus den Anwesenden ein Versammlungsleiter meldet, gab' es keinen, der sich dazu bereit erklärt hat.

Dennoch wurde zugelassen, dass sich der Versammlungszug druch Sinzig in Bewegung setzen konnte.

Warum wurde diese Versammlung überhaupt zugelassen? Gem. §7 und §8 des Versammlungsgesetzes ist ein Versammlungsleiter notwendig. Von einer Spantonversammlung kann ja bei dieser Versammlung nicht die Rede sein.

Wie viele Verstösse gegen die durch die gelten Allgemeinverfügung und Ansprache vor Ort vorgegebenen Auflagen wurden im Laufe des Umzuges festgestellt?

Wurden entsprechende Verfahren eingeleitet? Wenn ja, wie viele?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2022
  • Frist
    10. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der sogenannte…
An Polizeidirektion Mayen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Montagsspaziergang" in Sinzig am 7.2.2022 [#240317]
Datum
8. Februar 2022 15:10
An
Polizeidirektion Mayen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der sogenannte Montagsspaziergang am 7.2.2022 wurde nicht angemeldet. Nach Aufruf der Einsatzkräfte vor Ort, ob sich aus den Anwesenden ein Versammlungsleiter meldet, gab' es keinen, der sich dazu bereit erklärt hat. Dennoch wurde zugelassen, dass sich der Versammlungszug druch Sinzig in Bewegung setzen konnte. Warum wurde diese Versammlung überhaupt zugelassen? Gem. §7 und §8 des Versammlungsgesetzes ist ein Versammlungsleiter notwendig. Von einer Spantonversammlung kann ja bei dieser Versammlung nicht die Rede sein. Wie viele Verstösse gegen die durch die gelten Allgemeinverfügung und Ansprache vor Ort vorgegebenen Auflagen wurden im Laufe des Umzuges festgestellt? Wurden entsprechende Verfahren eingeleitet? Wenn ja, wie viele?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240317/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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