Motoren laufen lassen am ZOB
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Zuge der notwendigen Reduktion um klimaschädliche und für die Gesundheit gefährliche Abgase möchte ich wissen, ob es für Mitarbeiter*innen von AktivBus eine Dienstanweisung gibt, die Motoren am ZOB in Flensburg grundsätzlich abzustellen.
Begründung: In aller Regel werden selbst bei rein dieselbetriebenen Bussen, die am ZOB länger als 2 Minuten auf ihre Abfahrt warten, die Motoren nicht abgestellt
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum5. März 2024
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9. April 2024
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