Motorrad Lärm B275/K714

was macht der RTK aktuell im Kreis Gebiet, um im Jahr 2024 Anwohner der bekannten "Biker-Routen" (in meinem Fall die B275 und K714 in Waldems) vor den äußerlichen, schädlichen Einflüssen in Form von Lärm, Luftverschmutzung und mangelnder Verkehrssicherheit zu schützen? Die örtliche Polizei habe ich schon kontaktiert - kein Personal, ebenso wie die "AG Bike", die können sich auch nur mit viel Glück einmal im Jahr hier hinstellen. Also, was macht der Kreis dafür, dass 2024 in diesem Punkt ein besseres Jahr wird? Wie geht der Kreis auf seinen Straßen dagegen vor, dass Straßenverkehrsregeln durch Biker häufig missachtet werden und es regelmäßig zu Straftaten in Form von Straßenrennen kommt, was durch eine mangelnde Polizeipräsents (weil zu wenig Personal) nicht überwacht werden kann ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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Alexander Laquai
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: was macht der RTK aktuell im Krei…
An Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises Details
Von
Alexander Laquai
Betreff
Motorrad Lärm B275/K714 [#300863]
Datum
22. Februar 2024 12:18
An
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
was macht der RTK aktuell im Kreis Gebiet, um im Jahr 2024 Anwohner der bekannten "Biker-Routen" (in meinem Fall die B275 und K714 in Waldems) vor den äußerlichen, schädlichen Einflüssen in Form von Lärm, Luftverschmutzung und mangelnder Verkehrssicherheit zu schützen? Die örtliche Polizei habe ich schon kontaktiert - kein Personal, ebenso wie die "AG Bike", die können sich auch nur mit viel Glück einmal im Jahr hier hinstellen. Also, was macht der Kreis dafür, dass 2024 in diesem Punkt ein besseres Jahr wird? Wie geht der Kreis auf seinen Straßen dagegen vor, dass Straßenverkehrsregeln durch Biker häufig missachtet werden und es regelmäßig zu Straftaten in Form von Straßenrennen kommt, was durch eine mangelnde Polizeipräsents (weil zu wenig Personal) nicht überwacht werden kann ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Laquai Anfragenr: 300863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300863/ Postanschrift Alexander Laquai << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Laquai
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Sehr geehrter Herr Laquai, Ihre Anfrage ist beim Rheingau-Taunus-Kreis eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Betreff
AW: Motorrad Lärm B275/K714 [#300863]
Datum
22. Februar 2024 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Laquai, Ihre Anfrage ist beim Rheingau-Taunus-Kreis eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Sehr geehrter Herr Laquai, grundsätzlich und ausschließlich sind für die Überwachung und Einhaltung von Straßenve…
Von
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Betreff
AW: Motorrad Lärm B275/K714 [#300863]
Datum
28. Februar 2024 13:20
Status
Sehr geehrter Herr Laquai, grundsätzlich und ausschließlich sind für die Überwachung und Einhaltung von Straßenverkehrsregeln die Ordnungsämter der Städte und Gemeinde beziehungsweise die Polizei zuständig. Das Problem ist uns - dem Rheingau-Taunus-Kreis - durchaus bekannt und uns ist bewusst, dass es durch den Motorradverkehr in den Sommermonaten zu Beeinträchtigungen bei den Anwohnern kommt. Dort wo es möglich war, haben wir gemeinsam mit den Kommunen und den überörtlichen Behörden Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen. Diese werden wie z.B. in Bad Schwalbach-Adolfseck mit einer fest installierten Radaranlage überwacht. Gemeinsam mit der Polizei haben wir in den vergangenen Jahren an den viel befahrenen Strecken Lärmkontrollen durchgeführt und hier Aufklärungsarbeit geleistet. Mit freundlichen Grüßen