Motorradfahren zu zweit aktuell verboten?

Ist das Motorradfahren zu zweit aktuell erlaubt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
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Hendrik Frommenkord
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
Hendrik Frommenkord
Betreff
Motorradfahren zu zweit aktuell verboten? [#184079]
Datum
6. April 2020 15:42
An
Polizeipräsidium Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist das Motorradfahren zu zweit aktuell erlaubt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hendrik Frommenkord Anfragenr: 184079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184079
Mit freundlichen Grüßen Hendrik Frommenkord

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Polizeipräsidium Essen
Sehr geehrter Herr Frommenkord, das IFG NRW dient dazu jeder natürlichen Person den freien Zugang zu den bei den…
Von
Polizeipräsidium Essen
Betreff
AW: Motorradfahren zu zweit aktuell verboten? [#184079]
Datum
28. April 2020 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
31,5 KB


Sehr geehrter Herr Frommenkord, das IFG NRW dient dazu jeder natürlichen Person den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten. Informationen im Sinne des Gesetzes sind alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Eine konkrete Anfrage nach dem IFG kann ich derzeit Ihrer E-Mail nicht entnehmen, vielmehr werte ich Ihre Anfrage als rechtliche Bewertung. Aufgrund der Zuständigkeiten innerhalb des Landes möchte ich Sie bitten Ihre Anfrage direkt an das Servicestelle des Landes zu richten. Die E-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Des Weiteren wurde auch ein Bürgertelefon eingerichtet, dieses ist unter 0211 / 9119 1001 zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen