Motorradlärm im Aartal

Bitte teilen Sie mir mit, ob das Problem der Lärmbelästigung und Raserei durch Motorradfahrer auf der B54 bekannt und kundig ist.
Wenn ja, teilen Sie mir bitte mit, ob da seitens des RTK irgendwelche Maßnahmen geplant sind, um dem Herr zu werden.

Wenn nicht, teilen Sie mir bitte die Zuständigkeit und den besten Kommunikationsweg mit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
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Volker Mink
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen …
An Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises Details
Von
Volker Mink
Betreff
Motorradlärm im Aartal [#252672]
Datum
4. Juli 2022 17:23
An
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, ob das Problem der Lärmbelästigung und Raserei durch Motorradfahrer auf der B54 bekannt und kundig ist. Wenn ja, teilen Sie mir bitte mit, ob da seitens des RTK irgendwelche Maßnahmen geplant sind, um dem Herr zu werden. Wenn nicht, teilen Sie mir bitte die Zuständigkeit und den besten Kommunikationsweg mit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volker Mink Anfragenr: 252672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252672/ Postanschrift Volker Mink << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volker Mink
Volker Mink
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Motorradlärm im Aartal“ vom 04.07.2022 (#25267…
An Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises Details
Von
Volker Mink
Betreff
AW: Motorradlärm im Aartal [#252672]
Datum
10. August 2022 14:22
An
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Motorradlärm im Aartal“ vom 04.07.2022 (#252672) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Volker Mink
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Sehr geehrter Herr Mink, ich komme zurück auf Ihre Mail vom 4. Juli 2022 und bitte die verspätete Rückmeldung zu …
Von
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Betreff
AW: Motorradlärm im Aartal [#252672]
Datum
12. August 2022 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mink, ich komme zurück auf Ihre Mail vom 4. Juli 2022 und bitte die verspätete Rückmeldung zu entschuldigen. Die Problematik bezüglich Raserei durch Motorradfahrer ist auf mehreren Strecken im gesamten Kreisgebiet bekannt, wie auch auf der B54. Aus diesem Grund werden Geschwindigkeits- und Fahrzeugkontrollen regelmäßig durch die Polizei vorgenommen. Bezüglich des Lärms liegen meiner Behörde keine Daten vor. Die Lärmberechnung erfolgt durch Hessen Mobil, daher richten Sie Ihre Frage zur Lärmberechnung bitte an diese Stelle. Mit freundlichen Grüßen

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Volker Mink
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort. Da sie ja von regelmäßigen Kontrollen reden - teilen Sie m…
An Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises Details
Von
Volker Mink
Betreff
AW: Motorradlärm im Aartal [#252672]
Datum
21. August 2022 18:37
An
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort. Da sie ja von regelmäßigen Kontrollen reden - teilen Sie mir bitte mit, an welchen Tagen in diesem Jahr bereits Kontrollen stattgefunden haben. Mit freundlichen Grüßen Volker Mink Anfragenr: 252672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252672/ Postanschrift Volker Mink << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>