Motorradtouren während der Corona-Ausgangsbeschränkungen

laut den aktuellen Ausgangsbeschränkungen (stand 20.04.2020) dürfen keine grundlosen Motorradfahrten unternommen werden.
Diese Maßnahme wurde ursprünglich aus dem Grund getroffen, damit verunglückte Motorradfahrer keine Krankenhausbetten belegen, welche von Coronapatienten dringend benötigt werden.
Die Coronawelle hat Deutschland zum Glück nicht so stark getroffen wie anfangs befürchtet. In deutschen Krankenhäusern herrscht daher glücklicherweise kein Betten-Notstand.
Vor diesem Hintergrund ist nicht mehr nachvollziehbar warum die Regelung zu Motorradfahrten nicht ebenso gelockert wurde, wie das öffnen von Geschäften bis 800qm.
Ich habe vollstes Verständnis für die getroffenen Maßnahmen, welche dazu beigetragen haben, dass es uns in Deutschland nicht stark getroffen hat wie in anderen Ländern.
Die Regelung zu Motorradfahrten sind daher nicht mehr nachvollziehbar. Zumal die meisten Motorradfahrer alleine unterwegs sind und eine Ansteckungsgefahr somit nicht besteht.
Des Weiteren ist nicht nachvollziehbar, warum Motorradfahren plötzlich nicht mehr als Sport gesehen wird. Es handelt sich hierbei definitiv um das Aussüben einer Sportart.

Wie sehen die aktuellen Überlegungen zu diesem Verbot aus?
Wann kann damit gerechnet werden, dass man als Motorradfahrer wieder normale Touren unternehmen?

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  • Datum
    20. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut den aktuelle…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
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Betreff
Motorradtouren während der Corona-Ausgangsbeschränkungen [#184951]
Datum
20. April 2020 12:02
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut den aktuellen Ausgangsbeschränkungen (stand 20.04.2020) dürfen keine grundlosen Motorradfahrten unternommen werden. Diese Maßnahme wurde ursprünglich aus dem Grund getroffen, damit verunglückte Motorradfahrer keine Krankenhausbetten belegen, welche von Coronapatienten dringend benötigt werden. Die Coronawelle hat Deutschland zum Glück nicht so stark getroffen wie anfangs befürchtet. In deutschen Krankenhäusern herrscht daher glücklicherweise kein Betten-Notstand. Vor diesem Hintergrund ist nicht mehr nachvollziehbar warum die Regelung zu Motorradfahrten nicht ebenso gelockert wurde, wie das öffnen von Geschäften bis 800qm. Ich habe vollstes Verständnis für die getroffenen Maßnahmen, welche dazu beigetragen haben, dass es uns in Deutschland nicht stark getroffen hat wie in anderen Ländern. Die Regelung zu Motorradfahrten sind daher nicht mehr nachvollziehbar. Zumal die meisten Motorradfahrer alleine unterwegs sind und eine Ansteckungsgefahr somit nicht besteht. Des Weiteren ist nicht nachvollziehbar, warum Motorradfahren plötzlich nicht mehr als Sport gesehen wird. Es handelt sich hierbei definitiv um das Aussüben einer Sportart. Wie sehen die aktuellen Überlegungen zu diesem Verbot aus? Wann kann damit gerechnet werden, dass man als Motorradfahrer wieder normale Touren unternehmen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184951 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerischer Landtag Landtagsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ging bei der Poststelle des Landtagsamtes ein. Das Landtagsamt dient dem…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
AW: Motorradtouren während der Corona-Ausgangsbeschränkungen [#184951]
Datum
20. April 2020 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ging bei der Poststelle des Landtagsamtes ein. Das Landtagsamt dient dem reibungslosen Ablauf des Parlamentsbetriebs. Wir beantworten gerne Sachfragen den Bayerischen Landtag betreffend. Die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Bayern werden von der Staatsregierung getroffen. Bitte wenden Sie sich deshalb zuständigkeitshalber direkt an die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>; Telefon: 089/12 22 20). Mit freundlichen Grüßen