Mottowoche

Guten Tag,
aus welchen Gründen auch immer wurde uns, den Abiturienten, die Mottowoche gestrichen. Mit welcher Begründung? Generell mussten wir schon auf eine Menge verzichten wie bspw. die Abschlussfahrten. Wir sind alle sehr enttäuscht und die Mottowoche war das einzige was uns geblieben ist und worauf wir uns gefreut haben. Ich bin außerdem sehr unglücklich damit, dass wir keine Begründung bekommen haben und es uns einfach h verboten wurde ohne uns eine Chance zu geben es irgendwie zu ermöglichen. Wieso darf man uns einfach so die Mottowoche verbieten?! Ich finde das ist eine Frechheit und fühle mich für etwas bestraft, was ich nicht zu verantworten habe. Wieso geht man nicht auf die Schüler ein und erlaubt es mit gewissen Beschränkungen oder man findet einen anderen Kompromiss? Ich bin sehr sehr enttäuscht!!!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, aus welchen Gr…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Mottowoche [#216255]
Datum
22. März 2021 12:49
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, aus welchen Gründen auch immer wurde uns, den Abiturienten, die Mottowoche gestrichen. Mit welcher Begründung? Generell mussten wir schon auf eine Menge verzichten wie bspw. die Abschlussfahrten. Wir sind alle sehr enttäuscht und die Mottowoche war das einzige was uns geblieben ist und worauf wir uns gefreut haben. Ich bin außerdem sehr unglücklich damit, dass wir keine Begründung bekommen haben und es uns einfach h verboten wurde ohne uns eine Chance zu geben es irgendwie zu ermöglichen. Wieso darf man uns einfach so die Mottowoche verbieten?! Ich finde das ist eine Frechheit und fühle mich für etwas bestraft, was ich nicht zu verantworten habe. Wieso geht man nicht auf die Schüler ein und erlaubt es mit gewissen Beschränkungen oder man findet einen anderen Kompromiss? Ich bin sehr sehr enttäuscht!!!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216255/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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