motu proprio 11.07.2013, immunitätsaufhebung bei verstößen von menschenwürde, gemeinwohl, frieden

Eine absolute, eindeutige Aufstellung aller Bereiche/Firmen/Hoheitlichen/Kirchen ect. für das Gebiet, das der letzte Kaiser des deutschen Volks betreute, die NICHT!!! von

Motu Proprio 11.07.2013, Immunitätsaufhebung bei Verstößen von Menschenwürde, Gemeinwohl, Frieden

– Das Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. VIII, vom 11. Juli 2013, mit ergänzenden Normen in Strafsachen;

– Das Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. IX vom 11. Juli 2013, enthaltenden Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung;

betroffen ist.

Bitte senden Sie eine Antwort auch an meine postalische Anschrift.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    15. Mai 2017
  • Frist
    17. Juni 2017
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simona kirchner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine absolute, e…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
simona kirchner
Betreff
motu proprio 11.07.2013, immunitätsaufhebung bei verstößen von menschenwürde, gemeinwohl, frieden [#21522]
Datum
15. Mai 2017 05:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine absolute, eindeutige Aufstellung aller Bereiche/Firmen/Hoheitlichen/Kirchen ect. für das Gebiet, das der letzte Kaiser des deutschen Volks betreute, die NICHT!!! von Motu Proprio 11.07.2013, Immunitätsaufhebung bei Verstößen von Menschenwürde, Gemeinwohl, Frieden – Das Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. VIII, vom 11. Juli 2013, mit ergänzenden Normen in Strafsachen; – Das Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. IX vom 11. Juli 2013, enthaltenden Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung; betroffen ist. Bitte senden Sie eine Antwort auch an meine postalische Anschrift.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, simona kirchner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen simona kirchner
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1109 Sehr geehrte Frau Kirchner, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) enthält lediglich einen Anspru…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - motu proprio 11.07.2013, immunitätsaufhebung bei verstößen von menschenwürde, gemeinwohl, frieden [#21522]
Datum
1. Juni 2017 09:20
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#1109 Sehr geehrte Frau Kirchner, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) enthält lediglich einen Anspruch auf Zugang zu dem konkret vorhandenen behördlichen Informationsbestand. Der Anspruch beschränkt sich allein auf die Zugänglichmachung von vorhandenen, in der Regel in Akten gespeicherten oder abgelegten Informationen. Die von Ihnen erbetene Auflistung liegt im Bundesministerium des Innern nicht vor. Auf die Erstellung einer solchen besteht nach dem IFG kein Anspruch. Mit freundlichen Grüßen
simona kirchner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Antwort. Leider versehe ich noch nicht alles: Wollen oder kön…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
simona kirchner
Betreff
AW: IFG - motu proprio 11.07.2013, immunitätsaufhebung bei verstößen von menschenwürde, gemeinwohl, frieden [#21522]
Datum
1. Juni 2017 12:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Antwort. Leider versehe ich noch nicht alles: Wollen oder können Sie nicht beantworten, ob die im Schreiben vom 15.5.2017 benannte Immunitätsaufhebung für Berufsgruppen o. ä., z. B. Richter, Staatsanwälte, durch Pabst Franziskus juristisches Recht unter anderem im landläufig benannten "Deutschland" geworden ist? Ich erbitte hier eine eindeutige Stellungnahme bzw. Begründung. ... Mit freundlichen Grüßen simona kirchner Anfragenr: 21522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift simona kirchner << Adresse entfernt >>
simona kirchner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „motu proprio 11.07.2013, immunitätsaufhebung b…
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Von
simona kirchner
Betreff
AW: AW: IFG - motu proprio 11.07.2013, immunitätsaufhebung bei verstößen von menschenwürde, gemeinwohl, frieden [#21522]
Datum
12. Juli 2017 11:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „motu proprio 11.07.2013, immunitätsaufhebung bei verstößen von menschenwürde, gemeinwohl, frieden“ vom 15.05.2017 (#21522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen simona kirchner Anfragenr: 21522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift simona kirchner << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern Referat Z I 4 - Az.: 13002/4#1109 Sehr geehrte Frau Kirchner, für Ihre Mail vom h…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Beantwortung IFG - motu proprio 11.07.2013, immunitätsaufhebung bei verstößen von menschenwürde, gemeinwohl, frieden [#21522]
Datum
12. Juli 2017 13:02
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern Referat Z I 4 - Az.: 13002/4#1109 Sehr geehrte Frau Kirchner, für Ihre Mail vom heutigen Tage danke ich. Wie Sie aus unten angeführter Mail ersehen können, hat das Bundesministerium des Innern Ihre seinerzeitige IFG-Anfrage vom 15. Mai 2017 termingerecht am 01. Juni 2017 beantwortet. Da Sie seinerzeit Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staats.de" ohne persönliche Mailanschrift an das Bundesministerium des Innern gerichtet haben, haben wir die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage unmittelbar ebenfalls an diese Plattform gerichtet. Mit freundlichen Grüßen
simona kirchner
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr, sehr seltsam - Herr/Dame .... (darf ich hier scheinbar nicht angeben, vom BMI…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
simona kirchner
Betreff
AW: Beantwortung IFG - motu proprio 11.07.2013, immunitätsaufhebung bei verstößen von menschenwürde, gemeinwohl, frieden [#21522]
Datum
14. Juli 2017 14:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr, sehr seltsam - Herr/Dame .... (darf ich hier scheinbar nicht angeben, vom BMI), das eine Antwort ohne Aussage nicht sichtbar veröffentlicht wird. Teilen Sie mir bitte mit, wieviel Richter/Staatsanwälte/Anwälte ect. seit 2013 aus unserem Staat sich diesem Gesetz unterwerfen mußten und aus welchen Vorwürfen heraus??? ... Mit freundlichen Grüßen simona kirchner Anfragenr: 21522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift simona kirchner << Adresse entfernt >>

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simona kirchner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „motu proprio 11.07.2013, immunitätsaufhebung b…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
simona kirchner
Betreff
AW: AW: Beantwortung IFG - motu proprio 11.07.2013, immunitätsaufhebung bei verstößen von menschenwürde, gemeinwohl, frieden [#21522]
Datum
25. Juli 2017 14:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „motu proprio 11.07.2013, immunitätsaufhebung bei verstößen von menschenwürde, gemeinwohl, frieden“ vom 15.05.2017 (#21522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen simona kirchner Anfragenr: 21522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift simona kirchner << Adresse entfernt >>