MoU – Delos Cloud GmbH

- Im Oktober 2023 wurde ein Memorandum of Understanding (MoU) zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Herrn Dr. Markus Richter, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, und der Delos Cloud GmbH als Betreiber einer privaten Cloud geschlossen.

Bitte übersenden Sie mir dieses MoU.

- Ist das BSI weitere schriftliche Vereinbarungen mit der Delos Cloud GmbH eingegangen?

- Wenn ja, welche?

- Übersenden Sie mir bitte ggf. weitere geschlossene Vereinbarungen und / oder Verträge.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Im Oktober 2023 wurde ein Memorandu…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MoU – Delos Cloud GmbH [#302366]
Datum
7. März 2024 15:17
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Im Oktober 2023 wurde ein Memorandum of Understanding (MoU) zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Herrn Dr. Markus Richter, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, und der Delos Cloud GmbH als Betreiber einer privaten Cloud geschlossen. Bitte übersenden Sie mir dieses MoU. - Ist das BSI weitere schriftliche Vereinbarungen mit der Delos Cloud GmbH eingegangen? - Wenn ja, welche? - Übersenden Sie mir bitte ggf. weitere geschlossene Vereinbarungen und / oder Verträge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302366/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> da das von Ihnen gewünschte Dokument in den Aufgabenbereich des Bundesmin…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage Nr. 2024-019 zu MoU – Delos Cloud GmbH [#302366]
Datum
13. März 2024 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> da das von Ihnen gewünschte Dokument in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) fällt, können wir Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) leider nicht beantworten. Es wird Ihnen anheimgestellt dort einen neuen IFG-Antrag zu stellen. Zu Ihrer weiteren Frage können wir Ihnen mitteilen, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) keine Vereinbarungen oder Verträge mit der Delos Cloud GmbH geschlossen hat. Sofern Sie hierzu eine rechtsmittelfähige Entscheidung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen