MPK´s Covid19-Krise

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Protokolle und sonstige Unterlagen zur Konferenz der Regierungschef:innen der Länder mit der Bundeskanzlerin zur Bewältigung der Covid19-Pandemie im Jahr 2020

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgend…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MPK´s Covid19-Krise [#217414]
Datum
5. April 2021 09:09
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle und sonstige Unterlagen zur Konferenz der Regierungschef:innen der Länder mit der Bundeskanzlerin zur Bewältigung der Covid19-Pandemie im Jahr 2020 Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217414/upload/53a7a9ed4daf9371f57dff45bc87d825f022988c/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Die Bearbeitung kann einige Zeit in A…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: MPK´s Covid19-Krise [#217414]
Datum
6. April 2021 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Vorab teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung von IFG-Anträgen nach dem einschlägigen Berliner Landesrecht gebührenpflichtig ist (§ 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Da Ihre Anfrage einen langen Zeitraum betrifft, rechne ich - ohne geprüft zu haben, ob es die von Ihnen angefragten Unterlagen hier gibt - überschlägig mit Gebühren im dreistelligen Eurobereich (vgl. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge - GebBtrG BE - i.V.m. § 1 Abs. 1 Verwaltungsgebührenordnung - VGebO - i.V.m. Tarifstelle 1004 Buchst. b) Nr. 2 und 3 Gebührenverzeichnis). Für einen Gebührenbescheid wird zudem eine Postanschrift benötigt, weshalb die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse nicht genügen würde. Bitte teilen Sie mir vor diesem Hintergrund mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich halte fest Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfra…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: MPK´s Covid19-Krise [#217414]
Datum
7. April 2021 09:20
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich halte fest Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217414/upload/53a7a9ed4daf9371f57dff45bc87d825f022988c/
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in ohne Angabe einer Postadresse können wir Ihre Anfrage wie gesagt nicht bearbeiten. Bitte te…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: MPK´s Covid19-Krise [#217414]
Datum
7. April 2021 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ohne Angabe einer Postadresse können wir Ihre Anfrage wie gesagt nicht bearbeiten. Bitte teilen Sie mir diese mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Anschrift finden Sie in der Signatur Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/i…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: MPK´s Covid19-Krise [#217414]
Datum
8. April 2021 16:04
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anschrift finden Sie in der Signatur Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217414/upload/53a7a9ed4daf9371f57dff45bc87d825f022988c/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Als Postanschrift geben Sie Ihren Namen und eine E-Mail-A…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: MPK´s Covid19-Krise [#217414]
Datum
8. April 2021 17:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Als Postanschrift geben Sie Ihren Namen und eine E-Mail-Adresse an. Dies stellt keine Postanschrift im herkömmlichen Sinn dar, da Ort und Postleitzahl sowie ggf. Straßenangabe mit Hausnummer oder Postfachnummer fehlen. Hiermit setze ich das Verfahren aus, bis Sie Ihre Postanschrift nennen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „MPK´s Covid19-Krise“ [#217414]
Datum
9. April 2021 09:21
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217414/auth/39f0316bf14be2c11daa4a95b41cb8189c5a4015/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Postanschrift für einfache Fragen nicht erforderlich ist Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217414.pdf Anfragenr: 217414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217414/upload/53a7a9ed4daf9371f57dff45bc87d825f022988c/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 9. April 2021 Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor. Ich werde die Angelegenheit p…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 9. April 2021
Datum
13. April 2021 12:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 05. April 2021 beantragten Sie die Zusendung der "Protokolle und sonstige[n…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: MPK´s Covid19-Krise [#217414]
Datum
16. April 2021 15:59
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 05. April 2021 beantragten Sie die Zusendung der "Protokolle und sonstige[n] Unterlagen zur Konferenz der Regierungschef:innen der Länder mit der Bundeskanzlerin zur Bewältigung der Covid19-Pandemie im Jahr 2020". Mit der Eingangsbestätigung am 06. April 2021 forderte ich Sie auf, eine Postanschrift mitzuteilen. Am 07. April 2021 erneuerte ich diese Aufforderung, da eine weitere Bearbeitung und die Zustellung eines Gebührenbescheides andernfalls nicht möglich sind. Hierauf teilten Sie am 08. April 2021 lediglich Namen und die Adresse eines elektronischen gmail-Postfachs mit. Hierauf setzte ich das Verfahren am 08. April 2021 aus. Hiergegen wandten Sie sich mit einer Beschwerde an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), die mich hierüber am 13. April 2021 unterrichtete. Auf diese Beschwerde hin konkretisiere ich nunmehr meine Mitteilung an Sie und begründe die Notwendigkeit der Mitteilung einer postalischen Anschrift. Personenbezogene Daten müssen Sie in dem Umfang offenbaren, wie es für die Bearbeitung Ihres Begehrens erforderlich ist. Dies schließt vorliegend die Angabe einer eindeutig identifizierenden und zustellungsfähigen postalischen Anschrift ein. Es liegen in der Senatskanzlei zu Konferenzen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin (MPK) schon aufgrund des derzeitigen Vorsitzes in diesem Gremium Unterlagen vor. Diese Daten sind umfänglich und liegen im, zunächst geschätzt, dreistelligen Seitenbereich. Für jedes der vorhandenen Dokumente muss eine Prüfung von Ausschlussgründen erfolgen, insbesondere solcher der § 10 Abs. 3 Nr. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 2. Alt. IFG. Es ist daher vom jetzigen Standpunkt aus allenfalls eine teilweise Einsicht zu bescheiden. In dieser prognostisch möglichen teilweisen Zustimmung liegt auch der wesentliche Grund für Ihre Pflicht, mir eine postalische Anschrift mitzuteilen. Es muss der Behörde möglich sein, die Identität eines Antragstellers feststellen zu können, um die ggf. erforderliche Interessenabwägung vornehmen bzw. Gebühren erheben zu können (Stollwerck, LKV 2016, 1, 7). Wie bereits mitgeteilt würde sich aus einer, auch nur teilweisen, Entsprechung des Antrags eine Gebührenerhebung ergeben, deren endgültige Höhe im Gebührenbescheid festgesetzt wird. Aufgrund der Umfänglichkeit Ihres Antrages und dem hiermit verbundenen Verwaltungsaufwand und mangels anderweitiger Informationen zu den gesetzlichen Bemessungsparametern nehme ich derzeit schätzungsweise eine Gebühr im Bereich zwischen 100 und 150 Euro an. Die endgültige angemessene Gebührenhöhe kann erst im Laufe des Verfahrens bestimmt werden. Die Festsetzung ist bei geschätztem umfangreichen Verwaltungsaufwand bis zu 500 Euro möglich. Zudem würde eine teilweise Ablehnung zur Widerspruchsmöglichkeit führen, für die gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine Monatsfrist gilt. Diese muss ich rechtssicher berechnen können, weshalb gemäß § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz Bund (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 VwVfG des Landes Berlin eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie als die betreffende Person unverzichtbar ist. Hierfür reicht die Angabe eines elektronischen, nicht DE-Mail-fähigen gmail-Postfaches nicht aus. Gleiches gilt für den Fall einer kompletten Ablehnung (begründeter Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung) oder einer möglichen Aufhebung des IFG-Bescheids. Auch die insoweit übertragbare Gesetzesbegründung zum IFG des Bundes stellt klar, dass obwohl Schriftform nicht allgemein nötig ist, die Behörde die Identität des Antragstellers feststellen können müsse (BT-Drs. 15/4493, S. 14). Die hiesige Sichtweise wird zuletzt durch ein aktuelles Urteil des VG Köln vom 18.03.2021 gestützt (Az. 13 K 1190/20, 13 K 1189/20). Danach ist es zulässig, von Antragstellern die Bekanntgabe einer Postadresse zu fordern. Diese ist nach dem VG Köln erforderlich, um eine nach IFG unzulässige anonyme Antragstellung zu vermeiden. Aus diesem Grunde bitte ich Sie mir erneut mitzuteilen, ob Sie vor diesem Hintergrund die Weiterbearbeitung Ihres Antrages wünschen. In diesem Fall bitte ich Sie, mir eine zustellfähige postalische Anschrift zu nennen, damit ich Ihnen den (Gebühren-)Bescheid und die zugehörigen Dokumente zusenden kann. Ohne diese Angaben werde ich das Verwaltungsverfahren nicht fortführen, wofür ich um Ihr Verständnis bitte. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich beschränke meine Anfrage zunächst auf die Protokolle der MPK´s Mit freundliche…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: MPK´s Covid19-Krise [#217414]
Datum
18. April 2021 08:04
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beschränke meine Anfrage zunächst auf die Protokolle der MPK´s Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217414/upload/53a7a9ed4daf9371f57dff45bc87d825f022988c/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>