MPU-Anordnungen

Wieviele MPU-Anordnungen sind in den Jahren 2015 bis 2020 seitens Ihrer Behörde ergangen? (Wenn möglich bitte nach Anlass aufschlüsseln.)

Wieviele Anträge auf Neuerteilung nach Entzug wurden im selben Zeitraum bewilligt und wieviele wurden abgelehnt? (Wenn möglich bitte nach Grund (z.B. nicht vorlegen eines Gutachtens; negatives Gutachten)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2020
  • Frist
    23. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele MPU-Anor…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MPU-Anordnungen [#197465]
Datum
19. September 2020 22:57
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele MPU-Anordnungen sind in den Jahren 2015 bis 2020 seitens Ihrer Behörde ergangen? (Wenn möglich bitte nach Anlass aufschlüsseln.) Wieviele Anträge auf Neuerteilung nach Entzug wurden im selben Zeitraum bewilligt und wieviele wurden abgelehnt? (Wenn möglich bitte nach Grund (z.B. nicht vorlegen eines Gutachtens; negatives Gutachten)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197465/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschten Informationen. Auf eine Gebührenerhebung wird ve…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG (MPU-Anordnungen [#197465])
Datum
22. Oktober 2020 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschten Informationen. Auf eine Gebührenerhebung wird verzichtet. Mit freundlichen Grüßen