Mrin Frau Gerda Hofmann

Ist denn MRin Faru Gerda Hofmann noch im Amt?
Wenn ja, wie weit ist die Prüfung zwecks Tipps für Reiche?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist denn MRin Faru Gerda Hofmann noch…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mrin Frau Gerda Hofmann [#299898]
Datum
12. Februar 2024 10:17
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist denn MRin Faru Gerda Hofmann noch im Amt? Wenn ja, wie weit ist die Prüfung zwecks Tipps für Reiche?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299898/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Ihre Anfrage vom 12. Februar 2024 zu MRin G. Hofmann (V B 3 - PR 1200/24/10026) Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 12. Februar 2024 zu MRin G. Hofmann (V B 3 - PR 1200/24/10026)
Datum
13. Februar 2024 15:09
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-0144687.pdf
688,4 KB
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Unser Re…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Mrin Frau Gerda Hofmann [#299898]
Datum
13. Februar 2024 15:37
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Unser Referat wurde gebeten die Beantwortung zu übernehmen. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir uns -wie üblich- zu Einzelpersonalien nicht äußern. Bei der Beamtin handelt es sich um eine langjährige Referatsleiterin im BMF. Derzeit werden mögliche dienstrechtliche Konsequenzen geprüft. Bundesfinanzminister Lindner hat zudem eine Prüfung der Verhaltensregelung für Beamtinnen und Beamte in Auftrag gegeben. Mit freundlichen Grüßen,