Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird Microsoft Windows 10 als Betriebssystem in Bundesbehörden eingesetzt?
Wenn ja, ist gewährleistet, dass keinerlei sicherheitsrelevanten Daten an Microsoft gesendet werden?
Wenn Daten an Microsoft gesendet werden, warum wird Microsoft Windows 10 trotzdem eingesetzt?
Wurden bei der umstellung von alten Versionen (wie 7 oder 8.1) auf die neue Version Windows 10 auch quelloffene Betriebssysteme als Alternative in Betracht gezogen?
Wie hoch sind die vom Bund getragenen Lizenzgebühren, die jährlich für Microsoft Produkte im öffentlichen Dienst anfallen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Auch nicht mit einer Firewall.
Das haben Landesämter auch schon durchgespielt.+
Sie haben die Firewall nachjustiert.
Was aber über die Updates oder Browser rausgeht sehen sie nicht.
Irgendwie versuchen das hier immer alle Städte auf ihren eigenen Weg zu probieren...kostet ja nur das X fache ...
Man kann es nur verhindern in dem man den Internetport sperrt.
Aber selbst dann könnte der PC noch einen Weg nach aussen finden.
zB über WLAN oder andere Adapter.
Weder Win10 noch Win11,12,3 werden jehmals sicher sein!
Das ist ein Aberglaube der mit jeder neuen Version hochkommt.
Win10 ist das derzeit grösste Schnüffeltool auf der Welt , was jeden Mausklick aufzeichnet.