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MS Windows 10 in Bundesbehörden

Wird Microsoft Windows 10 als Betriebssystem in Bundesbehörden eingesetzt?
Wenn ja, ist gewährleistet, dass keinerlei sicherheitsrelevanten Daten an Microsoft gesendet werden?
Wenn Daten an Microsoft gesendet werden, warum wird Microsoft Windows 10 trotzdem eingesetzt?
Wurden bei der umstellung von alten Versionen (wie 7 oder 8.1) auf die neue Version Windows 10 auch quelloffene Betriebssysteme als Alternative in Betracht gezogen?
Wie hoch sind die vom Bund getragenen Lizenzgebühren, die jährlich für Microsoft Produkte im öffentlichen Dienst anfallen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2018
  • Frist
    27. Juli 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird Microsoft W…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MS Windows 10 in Bundesbehörden [#31011]
Datum
24. Juni 2018 14:49
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird Microsoft Windows 10 als Betriebssystem in Bundesbehörden eingesetzt? Wenn ja, ist gewährleistet, dass keinerlei sicherheitsrelevanten Daten an Microsoft gesendet werden? Wenn Daten an Microsoft gesendet werden, warum wird Microsoft Windows 10 trotzdem eingesetzt? Wurden bei der umstellung von alten Versionen (wie 7 oder 8.1) auf die neue Version Windows 10 auch quelloffene Betriebssysteme als Alternative in Betracht gezogen? Wie hoch sind die vom Bund getragenen Lizenzgebühren, die jährlich für Microsoft Produkte im öffentlichen Dienst anfallen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage MS Windows 10 in Bundesbehörden
Datum
23. Juli 2018 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.