Mund und Nasenmaske

können sie mir bitte mitteilen, welche Masken in Geschäften und der Schule zulässig sind. Es gibt ja eine Vielzahl an Masken und shields, sodass es unterschiedliche Meinungen gibt, was darf undwas nicht. Sie würden mir damit sehr weiterhelfen. Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2020
  • Frist
    17. Oktober 2020
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Andrea Demel
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: können sie mir…
An Landratsamt Günzburg - Gesundheitsamt Details
Von
Andrea Demel
Betreff
Mund und Nasenmaske [#197213]
Datum
15. September 2020 13:16
An
Landratsamt Günzburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
können sie mir bitte mitteilen, welche Masken in Geschäften und der Schule zulässig sind. Es gibt ja eine Vielzahl an Masken und shields, sodass es unterschiedliche Meinungen gibt, was darf undwas nicht. Sie würden mir damit sehr weiterhelfen. Danke
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andrea Demel Anfragenr: 197213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197213/ Postanschrift Andrea Demel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrea Demel

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Landratsamt Günzburg - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Frau Demel, die 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt keine bestimmte Beschaffe…
Von
Landratsamt Günzburg - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Mund und Nasenmaske [#197213]
Datum
29. September 2020 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Demel, die 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt keine bestimmte Beschaffenheit (zu Material, Stoffdichte, Größe, Form und Tragweise) der Mund-Nasen-Bedeckung vor. Wie aus der Bezeichnung hervorgeht, liegt eine Eignung aus rechtlicher Sicht dann vor, wenn Mund und Nase durch die Maske beim Tragen bedeckt werden, um zu verhindern, dass feine infektiöse Tröpfchen und Partikel aus der Ausatemluft nach außen treten und andere anstecken können. Dadurch wird das Ziel verfolgt, die Verteilung der Viren durch die Atemluft zu minimieren um Risikogruppen zu schützen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und sind daher nicht für den Fremdschutz ausgelegt. Aus diesem Grund sollten Masken mit Ventil nicht verwendet werden. Visiere sind ebenfalls nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Sie dürfen zwar genutzt werden, sollten aber lediglich ergänzend zur Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden. Wichtig ist, dass die Mund-Nasen-Bedeckung groß genug ist, um Mund, Nase und Wangen vollständig zu bedecken und an den Rändern möglichst eng anliegt. Bei Visieren können sich Tröpfchen, vor allem durch die großzügige Öffnung nach unten und oben, nach wie vor leicht verteilen. Mit freundlichen Grüßen