Mündliche Abiturprüfung // NRW // 2015 //
Am Montag (4. Mai 2015) wurde ich mündlich im Fach Geschichte an einem Gymnasium in Dortmund geprüft. Die Abiturprüfung wurde von einem Schriftführer protokolliert aber es wurde nur ein Ergebnis- und kein Verlaufsprotokoll von der Prüfung angefertigt.
Bei der anschließenden Nachbesprechung mit den Prüfern gab es Streitigkeiten über Ausführungen im Protokoll. Long Story short - Es wurden zwei Fragen nicht mitgeschrieben, sondern nur das Thema der Frage genannt. Gerade in Geschichte antwortet man natürlich auf Fragen die auf die Wiedergabe eines historischen Ergebnisse abzielen anders als wenn man dieses Ereignis bewerten soll.
Meine Frage: Warum gibt es zum heutigen Stand der Technik keine Audioaufzeichnung von mündlichen Prüfungen, um genau diesen Streitigkeiten vorzubeugen?
Die Schulleitung hat mit einer für mich sehr unbefriedigenden Antwort auf diese Frage geantwortet: (...) "gibt es nicht, weil es das Ministerium nicht vorsieht" (...).
Ich hätte gerne Einsicht in das Dokument, welches die Audioaufzeichnung in mündlichen Abiturprüfungen untersagt.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum7. Mai 2015
-
19. Juni 2015
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!