Munition erweiterte Dokumentation

Bitte senden Sie mir die aktuelle Fassung der Zentralrichtlinie A2-2080/0-0-201

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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torsten Steinbrink
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
torsten Steinbrink
Betreff
Munition erweiterte Dokumentation [#201283]
Datum
20. Oktober 2020 12:17
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die aktuelle Fassung der Zentralrichtlinie A2-2080/0-0-201
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen torsten Steinbrink Anfragenr: 201283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201283/ Postanschrift torsten Steinbrink << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen torsten Steinbrink
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1475 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20.10.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Munition erweiterte Dokumentation [#201283]
Datum
21. Oktober 2020 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1475 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20.10.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Steinbrink, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 20. Oktober 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1475 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1475 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Munition erweiterte Dokumentation [#201283]
Datum
22. Oktober 2020 11:39
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1475 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 20.10.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1475 vom 21.10.2020 Sehr geehrter Herr Steinbrink, zu Ihrem IFG-Antrag vom 20. Oktober 2020 (Bezug 1.) kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ihrerseits erbetene Regelung "Zentralrichtlinie A2-2080/0-0-201" zwischenzeitlich aufgehoben wurde. Nachfolgedokument ist - soweit hier bekannt - die Zentralvorschrift A1-2080/0-7003 Munition und Explosivstoffe - Munitionslose. Diese Regelung wurde durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) herausgegeben, so dass ich beabsichtige, Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das BAAINBw abzugeben. Beim BAAINBw handelt es sich um eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und damit nicht um einen Dritten. Angesichts Ihres ausdrücklichen Widerspruchs hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten bitte ich Sie gleichwohl - vorsorglich - um Mitteilung, ob Sie mit der vorgesehenen Abgabe Ihrer Anfrage an das BAAINBw einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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torsten Steinbrink
Sehr geehrte<< Anrede >> mit dem Hinweis, daß die von mir gesuchte Zentralrichtlinie ersetzt wurde, h…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
torsten Steinbrink
Betreff
AW: Antwort: Munition erweiterte Dokumentation [#201283]
Datum
26. Oktober 2020 14:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> mit dem Hinweis, daß die von mir gesuchte Zentralrichtlinie ersetzt wurde, haben Sie mir bereits hinreichend geholfen. Wir konnten damit den Auftrag vom BAAINBw hinreichend bedienen. Herzlichen Dank für die schnelle und freundliche Hilfe Mit besten Grüßen Torsten Steinbrink Anfragenr: 201283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201283/