Muschelsterben in der Diemeltalsperre

Im Vorlauf zum Ortstermin am 3.12.18 bitte ich im Auftrag des NABU-Kreisverbandes Waldeck-Frankenberg mit Verweis auf das Umweltinformationsgesetz um Übersendung der Betriebsvorschrift zur Wasserstandsregulierung für die Diemeltalsperre und die Diemel (möglichst online).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. November 2018
  • Frist
    29. Dezember 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Vorlauf zum O…
An Wasser- und Schifffahrtsamt Hannoversch Münden Details
Von
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Betreff
Muschelsterben in der Diemeltalsperre [#34919]
Datum
27. November 2018 08:58
An
Wasser- und Schifffahrtsamt Hannoversch Münden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Vorlauf zum Ortstermin am 3.12.18 bitte ich im Auftrag des NABU-Kreisverbandes Waldeck-Frankenberg mit Verweis auf das Umweltinformationsgesetz um Übersendung der Betriebsvorschrift zur Wasserstandsregulierung für die Diemeltalsperre und die Diemel (möglichst online).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wasser- und Schifffahrtsamt Hannoversch Münden
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hann. Münden, 10.12.2018 …
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Hannoversch Münden
Betreff
Muschelsterben in der Diemeltalsperre
Datum
10. Dezember 2018 15:50
Status
Warte auf Antwort
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hann. Münden, 10.12.2018 Hann. Münden 3311 1 - 241.02/0004-1 Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.11.2018 bezüglich der Übersendung der Betriebsvorschrift für den wasserwirtschaftlichen Betrieb der Diemeltalsperre. Ihre Anfrage wird derzeitig geprüft bzw. befindet sich in der Abstimmung mit den beteiligten Stellen. Sie erhalten zu gegebener Zeit von mir weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Wasser- und Schifffahrtsamt Hannoversch Münden
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hann. Münden, 20.12.201…
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Hannoversch Münden
Betreff
AW: Muschelsterben in der Diemeltalsperre
Datum
21. Dezember 2018 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hann. Münden, 20.12.2018 Hann. Münden 3311 1 - 241.02/0004-1 Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG - Ihre Anfrage vom 27.11.2018 - Meine Zwischennachricht vom 10.12.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit meiner E-Mail vom 10.12.2018 hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass Ihre Anfrage bezüglich der Übersendung der Betriebsvorschrift für den wasserwirtschaftlichen Betrieb der Diemeltalsperre geprüft wird. Leider kann ich Ihren Antrag bis zum 27.12.2018 nicht abschließend bearbeiten, da die Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen nicht abschließend erfolgen konnte. Daher muss die Bearbeitungsfrist gem. UIG bis zum 27.01.2019 verlängert werden. Sobald als möglich werde ich unaufgefordert auf Ihren Anfrage zurückkommen. Ich wünsche eine frohe Weihnachtszeit und ein gesundes 2019. Mit freundlichen Grüßen

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Wasser- und Schifffahrtsamt Hannoversch Münden
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hann. M…
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Hannoversch Münden
Betreff
AW: Muschelsterben in der Diemeltalsperre
Datum
4. Februar 2019 16:45
Status
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hann. Münden, 04.02.2019 Hann. Münden 3311 1 - 241.02/0004-1 Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG - Ihre Anfrage vom 27.11.2018 - Meine Zwischennachricht vom 10.12.2018 und vom 21.12.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 27.11.2018 haben Sie um die Übersendung der Betriebsvorschrift für den wasserwirtschaftlichen Betrieb der Diemeltalsperre gebeten. Die Betriebsvorschrift für den wasserwirtschaftlichen Betrieb der Diemeltalsperre wird Ihnen nun anbei zur Verfügung gestellt. Teile der Betriebsvorschrift sind jedoch geschwärzt, da es sich hierbei gem. § 9 (1) Nr. 3 UIG um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Dritten handelt. Die zur Verfügung gestellten Informationen und Daten dienen allein Informationszwecken, ohne dass sich der Nutzer auf die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit berufen oder verlassen kann. Die Daten dürfen ausschließlich für eigene persönliche Zwecke eingesetzt werden, insbesondere eine kommerzielle Nutzung ist untersagt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe der Daten an Dritte, auch in Teilen, ist nicht zulässig. Bei jeder digitalen oder anlagen Darstellung ist auf die Datenquelle wie folgt zu verweisen: Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hann. Münden Januar/2019 Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hann. Münden, Kasseler Straße 5, 34346 Hann. Münden, erhoben werden. Im Auftrag