Muster-Dienstausweis für Hilfsbeamte nach § 10 POG-SH

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

Muster eines Dienstausweises,
Vorderseite und Rückseite in Farbe,
wie ihn Hilfsbeamte nach § 10 POG-SH mit sich zu führen
und auf Verlangen vorzuzeigen haben,
sowie die Darstellung/Darlegung der Echtheits-Merkmale dieser Dienstausweise.

Sie als Anstellungskörperschaft sind dafür
laut Auskunft des Innenministeriums
zuständig. (Siehe https://fragdenstaat.de/a/291220)

Vergleiche ferner die Ausführungen des Innenministeriums unter
https://fragdenstaat.de/a/288209

Ergebnis der Anfrage

Telefonisch: Angeblich existieren in Lübeck keine Hilfsbeamten nach § 10 POG-SH.
Daher eine inhaltlich weiter gehende, nicht derart eingeengte Frage gestellt:
https://fragdenstaat.de/a/293089

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Muster eines Dienstausweises, Vorders…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Muster-Dienstausweis für Hilfsbeamte nach § 10 POG-SH [#293068]
Datum
22. November 2023 09:36
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Muster eines Dienstausweises, Vorderseite und Rückseite in Farbe, wie ihn Hilfsbeamte nach § 10 POG-SH mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen haben, sowie die Darstellung/Darlegung der Echtheits-Merkmale dieser Dienstausweise. Sie als Anstellungskörperschaft sind dafür laut Auskunft des Innenministeriums zuständig. (Siehe https://fragdenstaat.de/a/291220) Vergleiche ferner die Ausführungen des Innenministeriums unter https://fragdenstaat.de/a/288209
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293068/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hansestadt Lübeck
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihres Antrages nach dem Informatio…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Muster-Dienstausweis für Hilfsbeamte nach § 10 POG-SH [#293068]
Datum
22. November 2023 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihres Antrages nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 22.11.2023. Gemäß § 3 IZG-SH hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Als informationspflichtige Stelle verfügt die Hansestadt Lübeck nicht über die von Ihnen begehrte Information, noch wird diese für die Hansestadt Lübeck an anderer Stelle gemäß § 2 Abs. 5 IZG-SH bereitgehalten. Auch ist der Hansestadt Lübeck keine informationspflichtige Stelle gemäߧ 4 Abs. 3 IZG-SH bekannt, welche über die begehrte Information verfügt. Mit freundlichen Grüßen