Musterfeststellungsklage VW

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Wir haben am 28.12.2018 die Anmeldung für eine Musterfeststellungsklage ausgefüllt und online verschickt.
Da wir bisher noch nichts erhalten haben, wollte ich mich mal melden.
Bitte um kurze Rückmeldung an was das liegen kann.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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Johann Schlecht
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir haben a…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Johann Schlecht
Betreff
Musterfeststellungsklage VW [#184544]
Datum
14. April 2020 11:14
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir haben am 28.12.2018 die Anmeldung für eine Musterfeststellungsklage ausgefüllt und online verschickt. Da wir bisher noch nichts erhalten haben, wollte ich mich mal melden. Bitte um kurze Rückmeldung an was das liegen kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Schlecht Anfragenr: 184544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184544 Postanschrift Johann Schlecht << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Schlecht

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Bundesamt für Justiz
Sehr geehrter Herr Schlecht, leider kann Ihre etwaige Anmeldung vom 28.12.2018 einer Eintragung im Register nicht…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. April 2020 (Musterfeststellungsklage VW)
Datum
14. April 2020 18:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlecht, leider kann Ihre etwaige Anmeldung vom 28.12.2018 einer Eintragung im Register nicht zugeordnet werden. Könnten Sie uns bitte umgehend Ihre E-Mail, welche Sie laut Ihrer Aussage am 28.12.2018 an das Bundesamt für Justiz übersandt haben, noch einmal weiterleiten, damit wir überprüfen können, wann diese E-Mail an das Bundesamt für Justiz versandt wurde und wo diese ggfs. eingegangen ist? So kann eine Zuordnung ggfs. doch noch gewährleistet werden. Mit freundlichen Grüßen