Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS)

wir fordern hiermit an, dass alle elektronischen und papiergebundenen Mitteilungen und Aufzeichnungen, die sich innerhalb des Ministeriums auf die Thematik Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS), an uns, die ME/CFS Geschädigten Deutschlands, weitergeleitet werden.
Dies schließt auch Korrespondenz mit ein, die mit anderen Ministerien, beauftragten Instituten wie dem IQWiG oder nachgeordneten Behörden vorgenommen worden sind.
Welche Forschungsunterlagen besitzt das Ministerium, die im Zusammenhang mit ME/CFS stehen?
Wie kann es sein, dass nach mehreren Jahrzehnten immer noch kaum Forschung im Bereich ME/CFS stattfindet.
Wer hat wann, was und aufgrund welcher Datengrundlage entschieden, dass die schwere ME/CFS Erkrankung, die nun im Rahmen von Corona zu einer weltweiten humanitären Katastrophe führt, eine simple "Einbildung", der überwiegend weiblichen Opfer dieser Krankheit zu sein hat.
Über 300.00 Menschen in Deutschland möchten wissen: Wer trägt politisch die Verantwortung für diese humanitäre Katastrophe?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wir fordern hierm…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS) [#238885]
Datum
26. Januar 2022 10:36
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir fordern hiermit an, dass alle elektronischen und papiergebundenen Mitteilungen und Aufzeichnungen, die sich innerhalb des Ministeriums auf die Thematik Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS), an uns, die ME/CFS Geschädigten Deutschlands, weitergeleitet werden. Dies schließt auch Korrespondenz mit ein, die mit anderen Ministerien, beauftragten Instituten wie dem IQWiG oder nachgeordneten Behörden vorgenommen worden sind. Welche Forschungsunterlagen besitzt das Ministerium, die im Zusammenhang mit ME/CFS stehen? Wie kann es sein, dass nach mehreren Jahrzehnten immer noch kaum Forschung im Bereich ME/CFS stattfindet. Wer hat wann, was und aufgrund welcher Datengrundlage entschieden, dass die schwere ME/CFS Erkrankung, die nun im Rahmen von Corona zu einer weltweiten humanitären Katastrophe führt, eine simple "Einbildung", der überwiegend weiblichen Opfer dieser Krankheit zu sein hat. Über 300.00 Menschen in Deutschland möchten wissen: Wer trägt politisch die Verantwortung für diese humanitäre Katastrophe?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 238885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238885/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Januar 2022 bezgl. Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches F…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Januar 2022 bezgl. Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) [#238885]
Datum
16. Februar 2022 14:35
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Az.: 300- 18501/16(2022) Berlin, 16.02.2022 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Januar 2022 Hier: Zwischennachricht mit Gebührenankündigung; teilweise Beantwortung als Bürgeranfrage Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Thema Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS). Ihre Anfrage ordne ich insoweit als Antrag nach dem IFG ein, als diese gem. § 1 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 1 IFG den Zugang zu amtlichen Informationen zum Gegenstand hat und damit in den Anwendungsbereich des IFG fällt. Soweit Ihre Anfrage Sachfragen ohne Bezug zu amtlichen Informationen zum Gegenstand hat und damit nicht in den Anwendungsbereich des IFG fällt, ordne ich diese als Bürgeranfrage im Sinne des § 14 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ein. Soweit es sich bei Ihrer Anfrage um einen Antrag nach dem IFG handelt, dauert dessen Bearbeitung aufgrund des Umfangs Ihrer Anfrage und des damit verbundenen erheblichen Rechercheaufwands derzeit noch an. Durch den zu erwartenden erheblichen Aufwand kann der Bescheid gem. § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) nicht gebührenfrei erstellt werden. Es ist derzeit mit Gebühren in Höhe von voraussichtlich 30 bis 250 Euro zu rechnen. Bitte lassen Sie mich bis spätestens zum 25. Februar 2022 wissen, ob Sie Ihren Antrag nach dem IFG unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten; andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Soweit es sich bei Ihrer Anfrage um eine Bürgeranfrage im Sinne des § 14 Abs. 3 GGO handelt, beantworte ich diese wie folgt: 1. Wie kann es sein, dass nach mehreren Jahrzehnten immer noch kaum Forschung im Bereich ME/CFS stattfindet. Die Bundesregierung fördert medizinische Forschung auf der Grundlage des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung. Wie zu vielen anderen Erkrankungen gibt es auch zu ME/CFS keine spezifisch ausgerichtete Fördermaßnahme. Gleichzeitig handelt es sich bei ME/CFS um eine sehr komplexe Erkrankung deren zugrundeliegende Pathomechanismen noch nicht geklärt sind. Das BMBF ist sich dieser Problematik bewusst und hat deshalb die im Oktober 2020 veröffentlichte Förderrichtlinie „Interdisziplinäre Verbünde zur Erforschung von Pathomechanismen“ um das Modul 2 „Unbekannte Pathomechanismen einzelner Erkrankungen mit hoher Krankheitslast“ ergänzt, welches auch die Forschung zu ME/CFS adressierte. Hier wurde ein Vorhaben zum Thema ME/CFS eingereicht, welches auch zur Förderung ausgewählt wurde. Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19“ werden zudem verschiedene Projekte zu den Krankheitsmechanismen und therapeutischen Ansätzen von Long-Covid gefördert. Da sich Long-Covid und ME/CFS zum Teil in Aetiologie und Symptomatik ähneln, besteht die Hoffnung, dass neue Erkenntnisse hierzu auch zu dem Wissensstand bezgl. ME/CFS beitragen können. Ebenfalls für die ME/CFS-Forschung relevant waren bzw. sind beispielsweise regelmäßig veröffentlichte Bekanntmachungen aus den Bereichen klinische Studien, Versorgungsforschung oder Systemmedizin. Bislang wurden hierzu jedoch keine entsprechenden Projektanträge zu ME/CFS eingereicht, dementsprechend konnten hier durch das BMBF bisher auch keine Fördergelder für ME/CFS bereitgestellt werden. Aufgrund der fehlenden Förderanträge zu dieser Thematik muss das BMBF davon ausgehen, dass sich wenige Forschende dieser Thematik widmen. 2. Wer hat wann, was und aufgrund welcher Datengrundlage entschieden, dass die schwere ME/CFS Erkrankung, die nun im Rahmen von Corona zu einer weltweiten humanitären Katastrophe führt, eine simple "Einbildung", der überwiegend weiblichen Opfer dieser Krankheit zu sein hat. Hierzu liegen dem BMBF keine Informationen vor; das BMBF hat keine solche Entscheidung/ Einordnung vorgenommen. 3. Über 300.00 Menschen in Deutschland möchten wissen: Wer trägt politisch die Verantwortung für diese humanitäre Katastrophe? Hierzu liegen dem BMBF keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Januar 2022 bezgl. Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches F…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Januar 2022 bezgl. Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) [#238885]
Datum
26. Februar 2022 11:23
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> was genau war an der Passage in meinem Schreiben: "Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)" unverständlich für Sie formuliert? Welches Gesetz autorisiert Sie dazu, mir eine Frist zur Antwort zu setzen? Nennen Sie mir bitte genau den Paragraphen, so dass ich diesen überprüfen kann. Ich bin sicher, dass Sie nach genauerem Lesen meiner ersten Anfrage zu der Erkenntnis gelangen, dass meine Anfrage weiterhin aktuell ist und ich weiterhin auf deren Beantwortung warte. Die Beantwortung meiner Frage ist zudem im Öffentlichen Interesse (Ihnen ist die Ausschusssitzung im NRW Landtag sicherlich bekannt), weswegen ich hier nicht von Kosten auf meiner Seite ausgehe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 238885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238885/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Januar 2022 bezgl. Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches F…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Januar 2022 bezgl. Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) [#238885]
Datum
1. März 2022 09:17
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Az.: 300- 18501/16(2022) Berlin, 01.03.2022 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Januar 2022 Hier: Zweite Zwischennachricht mit Gebührenankündigung Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.02.2022. Vorliegend ergibt sich die Gebührenpflichtigkeit aus § 10 Abs. 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Aus Ihren Ausführungen geht nicht hervor, dass es sich um einen besonderen Fall im Sinne des § 2 Satz 2 IFGGebV handelt, der bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses das Absehen von Gebühren ermöglicht. Diese Möglichkeit liegt zudem im Ermessen der Behörde. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen die zu erwartende Kosten näher erläutern. Für die Zusammenstellung der beantragten Unterlagen (Sichtung von Unterlagen in Ablagen und Akten, ggf. Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren, Vornahme von Schwärzungen etc.) wird derzeit ein erhöhter Verwaltungsaufwand von 12 Stunden im höheren Dienst angenommen. Der dokumentierte Zeitaufwand wird anhand pauschalierter Stundensätze umgerechnet. Um eine proportionale Gleichbehandlung aller Gebührenschuldner innerhalb des einschlägigen Gebührenrahmens sicherzustellen, wird der Gebührenrahmen wiederum gegliedert und der Antrag entsprechend des tatsächlichen Aufwands eingeordnet. Die konkrete Gebührenhöhe wird sodann unter Beachtung des angefallenen Verwaltungsaufwands im Rahmen des Ermessens bestimmt. Vorliegend wird voraussichtlich der von der IFGGebV vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 1.2 (von 30 bis 250 EUR) in Höhe von schätzungsweise 115,00 EUR betroffen sein. Da für die Bekanntgabe eines rechtsbehelfsfähigen Gebührenbescheids die Mitteilung Ihrer postalischen Adresse maßgeblich ist (vgl. § 41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 37 Absatz 6 VwVfG), mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich die weitere Bearbeitung Ihres IFG-Antrags zudem von der Angabe Ihrer postalischen Adresse abhängig mache. Sollten Sie trotz der Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten wollen, so bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse bis zum 22.03.2022. Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Antrag im BMBF andernfalls nicht weiter bearbeitet wird. Sofern Sie trotz der Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten wollen, teilen Sie mir bitte auch mit, ob Sie sich mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden erklären. Da vorliegend personenbezogene Daten Dritter betroffen sind, sind Sie gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG verpflichtet, Ihren Antrag zu begründen, wenn Sie sich mit deren Schwärzung nicht einverstanden erklären. In diesem Falle wäre zudem gem. § 8 Abs. 1 IFG dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Ich weise darauf hin, dass die Durchführung eines solchen Drittbeteiligungsverfahrens zu höheren Gebühren führen würde. Mit freundlichen Grüßen,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.