Nach dem Besuch der Bundesinnenministerin Nancy Faeser vereinbarte Maßnahmen für eine vertiefte Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen mit Israel

Die Tagesordnungen und Teilnahmelisten von Treffen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser für eine vertiefte Zusammenarbeit bei Sicherheitsfragen in Israel, wie sie bei ihrem jüngsten Besuch in Israel erfolgten,

außerdem eine Aufstellung über die dort getroffenen Absprachen für zukünftige konkrete Maßnahmen (etwa zur Bekämpfung von Terrorfinanzierung, Prävention und Deradikalisierung, Ermittlungen mit Cyberbezug und gemeinsamen Polizei-Trainings).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Tagesordnunge…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Nach dem Besuch der Bundesinnenministerin Nancy Faeser vereinbarte Maßnahmen für eine vertiefte Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen mit Israel [#250905]
Datum
9. Juni 2022 09:07
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Tagesordnungen und Teilnahmelisten von Treffen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser für eine vertiefte Zusammenarbeit bei Sicherheitsfragen in Israel, wie sie bei ihrem jüngsten Besuch in Israel erfolgten, außerdem eine Aufstellung über die dort getroffenen Absprachen für zukünftige konkrete Maßnahmen (etwa zur Bekämpfung von Terrorfinanzierung, Prävention und Deradikalisierung, Ermittlungen mit Cyberbezug und gemeinsamen Polizei-Trainings).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250905/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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