Nachbarschaftsvereinbarung Flüchtlingsunterkunft Sophienterrassen

- Text der Nachbarschaftsvereinbarung zur Flüchtlingsunterkunft in der Sophienterrasse in Harvestehude https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Sophienterrasse-Fluechtlingsunterkunft-wird-2024-geschlossen,sophienterrasse224.html
- alle sich auf den Vorgang beziehenden Dokumente (interner und externer Schriftverkehr der Behörde, Eingaben, Gesprächsnotizen, Protokolle, Entwürfe der Vereinbarung, Stellungnahmen, Rechtsgutachten, etc).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. September 2023
  • Frist
    4. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachbarschaftsvereinbarung Flüchtlingsunterkunft Sophienterrassen [#289316]
Datum
30. September 2023 15:21
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Text der Nachbarschaftsvereinbarung zur Flüchtlingsunterkunft in der Sophienterrasse in Harvestehude https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Sophienterrasse-Fluechtlingsunterkunft-wird-2024-geschlossen,sophienterrasse224.html - alle sich auf den Vorgang beziehenden Dokumente (interner und externer Schriftverkehr der Behörde, Eingaben, Gesprächsnotizen, Protokolle, Entwürfe der Vereinbarung, Stellungnahmen, Rechtsgutachten, etc).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289316/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 30. September 2023 auf Informations…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN] Nachbarschaftsvereinbarung Flüchtlingsunterkunft Sophienterrassen [#289316]
Datum
4. Oktober 2023 08:28
Status
Warte auf Antwort
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5,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 30. September 2023 auf Informationszugang ist am selben Tag beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach § 13 Abs. 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)“ vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 618,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr << Antragsteller:in >> die einmonatige Frist für die Bearbeitung Ihrer o. g. Anfrage läuft am 0…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
Nachbarschaftsvereinbarung Flüchtlingsunterkunft Sophienterrassen, Ihr HmbTG Antrag vom 30.09.2023
Datum
26. Oktober 2023 10:43
Status
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5,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die einmonatige Frist für die Bearbeitung Ihrer o. g. Anfrage läuft am 01. November 2023 ab. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der zu sichtenden Unterlagen sowie der abschließenden intensiven rechtlichen Prüfung im LIG, ist die Verlängerung der Frist nach § 13 Abs. 5 HmbTG auf zwei Monate notwendig. Mit freundlichen Grüßen