Nachbesetzungsverfahren

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir die Antwort auf folgende Fragen zu:
1. In wie vielen Fällen hat die KÄV BW eine Entschädigung nach § 103 Abs. 3a S. 13 SGB V gezahlt, im Zeitraum zwischen 2015 und 2023? Welche Beträge wurden gezahlt?
2. Welches Budget hält die KÄV BW für Entschädigungen nach § 103 Abs. 3a S. 13 SGB V in ihrem Haushalt bereit?
3. In wie vielen Fällen erfolgte seit 2015
a. ein Nachbesetzungsverfahren,
b. ein Nachbesetzungsverfahren, in dem ein Familienmitglied § 103 Abs. 3a S. 3 Hs. 2 1. Alt. i. V. m. Abs. 4 S. 5 Nr. 5 SGB V ausgewählt wurde,
c. ein Nachbesetzungsverfahren, das mit einer Entscheidung nach § 103 Abs. 4 S. 10 SGB V endete?
4. Wie lang ist in den verschiedenen Planbereichen mit Überversorgung die Warteliste, d.h. wie viele Ärzte stehen für jeden Planbereich aktuell darauf?
5. Gibt es Verwaltungsvorschriften, Richtlinien o.ä., die den Umgang mit den Kriterien für das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V genauer regeln?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir die Antwort auf folgende Fragen zu: 1. In wie vie…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachbesetzungsverfahren [#280880]
Datum
11. Juni 2023 16:11
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir die Antwort auf folgende Fragen zu: 1. In wie vielen Fällen hat die KÄV BW eine Entschädigung nach § 103 Abs. 3a S. 13 SGB V gezahlt, im Zeitraum zwischen 2015 und 2023? Welche Beträge wurden gezahlt? 2. Welches Budget hält die KÄV BW für Entschädigungen nach § 103 Abs. 3a S. 13 SGB V in ihrem Haushalt bereit? 3. In wie vielen Fällen erfolgte seit 2015 a. ein Nachbesetzungsverfahren, b. ein Nachbesetzungsverfahren, in dem ein Familienmitglied § 103 Abs. 3a S. 3 Hs. 2 1. Alt. i. V. m. Abs. 4 S. 5 Nr. 5 SGB V ausgewählt wurde, c. ein Nachbesetzungsverfahren, das mit einer Entscheidung nach § 103 Abs. 4 S. 10 SGB V endete? 4. Wie lang ist in den verschiedenen Planbereichen mit Überversorgung die Warteliste, d.h. wie viele Ärzte stehen für jeden Planbereich aktuell darauf? 5. Gibt es Verwaltungsvorschriften, Richtlinien o.ä., die den Umgang mit den Kriterien für das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V genauer regeln? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280880/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Intern Guten Tag, Sie haben Ihren Antrag an die Kassenärztliche Bundesvereinigung gerichtet. Da die Kassenärztli…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
WG: <<Extern>> Nachbesetzungsverfahren [#280880]
Datum
13. Juni 2023 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Intern Guten Tag, Sie haben Ihren Antrag an die Kassenärztliche Bundesvereinigung gerichtet. Da die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg eine eigenständige Organisation ist, und wir auch nicht dem LIFG unterworfen sind, gehen wir davon aus, dass der an uns gerichtete Antrag ein Versehen ist. Bitte teilen Sie uns daher mit, ob Sie den Antrag aufrecht erhalten oder zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#280880] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Nachbes…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#280880]
Datum
15. Juni 2023 10:16
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Nachbesetzungsverfahren“ (11.06.2023, #280880) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>