Nachbesetzungsverfahren

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir die Antwort auf folgende Fragen zu:
1. In wie vielen Fällen hat die KÄV RP eine Entschädigung nach § 103 Abs. 3a S. 13 SGB V gezahlt, im Zeitraum zwischen 2015 und 2023? Welche Beträge wurden gezahlt?
2. Welches Budget hält die KÄV RP für Entschädigungen nach § 103 Abs. 3a S. 13 SGB V in ihrem Haushalt bereit?
3. In wie vielen Fällen erfolgte seit 2015
a. ein Nachbesetzungsverfahren,
b. ein Nachbesetzungsverfahren, in dem ein Familienmitglied § 103 Abs. 3a S. 3 Hs. 2 1. Alt. i. V. m. Abs. 4 S. 5 Nr. 5 SGB V ausgewählt wurde,
c. ein Nachbesetzungsverfahren, das mit einer Entscheidung nach § 103 Abs. 4 S. 10 SGB V endete?
4. Wie lang ist in den verschiedenen Planbereichen mit Überversorgung die Warteliste, d.h. wie viele Ärzte stehen für jeden Planbereich aktuell darauf?
5. Gibt es Verwaltungsvorschriften, Richtlinien o.ä., die den Umgang mit den Kriterien für das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V genauer regeln?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir die Antwort auf folgende Fragen zu: 1. In wie vi…
An Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachbesetzungsverfahren [#281187]
Datum
15. Juni 2023 10:16
An
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir die Antwort auf folgende Fragen zu: 1. In wie vielen Fällen hat die KÄV RP eine Entschädigung nach § 103 Abs. 3a S. 13 SGB V gezahlt, im Zeitraum zwischen 2015 und 2023? Welche Beträge wurden gezahlt? 2. Welches Budget hält die KÄV RP für Entschädigungen nach § 103 Abs. 3a S. 13 SGB V in ihrem Haushalt bereit? 3. In wie vielen Fällen erfolgte seit 2015 a. ein Nachbesetzungsverfahren, b. ein Nachbesetzungsverfahren, in dem ein Familienmitglied § 103 Abs. 3a S. 3 Hs. 2 1. Alt. i. V. m. Abs. 4 S. 5 Nr. 5 SGB V ausgewählt wurde, c. ein Nachbesetzungsverfahren, das mit einer Entscheidung nach § 103 Abs. 4 S. 10 SGB V endete? 4. Wie lang ist in den verschiedenen Planbereichen mit Überversorgung die Warteliste, d.h. wie viele Ärzte stehen für jeden Planbereich aktuell darauf? 5. Gibt es Verwaltungsvorschriften, Richtlinien o.ä., die den Umgang mit den Kriterien für das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V genauer regeln? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281187/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Freun…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
15. Juni 2023 10:17
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#281187] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachbesetzungsverfahren“ vom 15.…
An Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#281187]
Datum
7. August 2023 15:10
An
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachbesetzungsverfahren“ vom 15.06.2023 (#281187) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Freun…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
7. August 2023 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Freundliche Grüße

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Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage an die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 3…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Datum
22. August 2023 12:25
Status
smime.p7s
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 3 Absatz 6 Landestransparentsgesetz (gilt nicht für die Organisationen freier Berufe) und dem VIG (Verbraucherschutz Lebensmittel) teilen wir Ihnen mit, dass kein Anspruch auf die begehrte Auskunft besteht. Freundliche Grüße