Nachfrage nach Bemühungen Wohneinrichtung für junge, schwer kranke Menschen zu errichten

Gerne würde ich in Erfahrung bringen, ob ihr Ministerium junge, schwer erkrankte Menschen und deren Bedürfnisse und Herausforderungen im täglichen Leben, auf dem Zettel hat. Oftmals müssen junge, schwer erkrankte, oder chronisch erkrankte Menschen, besonders bei vorliegen von seltenen Erkrankungen, quer durch die Republik reisen, um zu ihren Fachärzt:innen gelangen zu können. Damit einhergehend sind auch immer wieder Kosten für Reise(n) da oftmals kein Krankenwagen-Transport bezahlt wird, Kosten für Unterbringungen, Lebensmittel usw. nötig.
Meine Frage wäre: Wäre es möglich, oder denkbar in jeder größeren Stadt Einrichtungen zu errichten, die junge Erwachsene mit schweren Erkrankungen kurzzeitig aufnehmen können? Dabei denke ich z.B. an Häuser ähnlich dem Ronald-Mc-Donald Haus, Hospizen o.ä. denn diese wären Pflegerisch und sozialpädagogisch dafür ausgelegt, kurzfristig aufnehmen zu können.
- Oder wäre es möglich, bereits bestehenden Einrichtungen aufzuerlegen, sich auch für junge Erwachsene zu öffnen und kurzfristig Zimmer bereit zu halten, damit jungen, schwer er-krankten, oder chronisch kranken Erwachsenen wenigstens die Suche und das ausgeben von meist nicht gerade wenig Geld, am Ort der Behandlung, oder des ambulanten Krankenhausaufenthalts erspart bleibt?

Denn oft sind die Reisen, das ausgeben von nicht gerade wenig Geld, das junge, schwer und schwerst er-krankte Menschen meist eh nicht haben, da Sie nur nach oft jahrelangen Kämpfen mit allen möglichen Ämtern und Behörden Hilfen erhalten, mühsam und ermüdend.
Es wäre deshalb eine große Erleichterung, wüssten diese Menschen, das Sie vor- oder nach Arzt- Ambulanz- oder Krankenhausbesuchen, die eben meist in der ganzen Republik verteilt sind, da sich nicht viele Ärzt:innen, Fachärzt:innen und Therapeut:innen mit meist seltenen Erkrankungen auskennen und deshalb oft, besonders in ländlicheren Landesteilen, keine Versorgung möglich ist, einfach in eine solche Einrichtung einchecken können, dort wie o.g. pflegerisch- und sozialpädagogisch versorgt wären, sowie Ruhe finden würden und die Einrichtungen zudem barrierefrei sind.

Nochmal zusammengefasst:
Haben Sie diese Punkte auf ihrer Liste, der Dinge, welche Sie für junge, schwer- oder schwerst erkrankte, oder chronisch Kranke Menschen tun können?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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Fryda Körner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gerne würde ich in Erfahrung bringen,…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Fryda Körner
Betreff
Nachfrage nach Bemühungen Wohneinrichtung für junge, schwer kranke Menschen zu errichten [#300923]
Datum
22. Februar 2024 19:43
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gerne würde ich in Erfahrung bringen, ob ihr Ministerium junge, schwer erkrankte Menschen und deren Bedürfnisse und Herausforderungen im täglichen Leben, auf dem Zettel hat. Oftmals müssen junge, schwer erkrankte, oder chronisch erkrankte Menschen, besonders bei vorliegen von seltenen Erkrankungen, quer durch die Republik reisen, um zu ihren Fachärzt:innen gelangen zu können. Damit einhergehend sind auch immer wieder Kosten für Reise(n) da oftmals kein Krankenwagen-Transport bezahlt wird, Kosten für Unterbringungen, Lebensmittel usw. nötig. Meine Frage wäre: Wäre es möglich, oder denkbar in jeder größeren Stadt Einrichtungen zu errichten, die junge Erwachsene mit schweren Erkrankungen kurzzeitig aufnehmen können? Dabei denke ich z.B. an Häuser ähnlich dem Ronald-Mc-Donald Haus, Hospizen o.ä. denn diese wären Pflegerisch und sozialpädagogisch dafür ausgelegt, kurzfristig aufnehmen zu können. - Oder wäre es möglich, bereits bestehenden Einrichtungen aufzuerlegen, sich auch für junge Erwachsene zu öffnen und kurzfristig Zimmer bereit zu halten, damit jungen, schwer er-krankten, oder chronisch kranken Erwachsenen wenigstens die Suche und das ausgeben von meist nicht gerade wenig Geld, am Ort der Behandlung, oder des ambulanten Krankenhausaufenthalts erspart bleibt? Denn oft sind die Reisen, das ausgeben von nicht gerade wenig Geld, das junge, schwer und schwerst er-krankte Menschen meist eh nicht haben, da Sie nur nach oft jahrelangen Kämpfen mit allen möglichen Ämtern und Behörden Hilfen erhalten, mühsam und ermüdend. Es wäre deshalb eine große Erleichterung, wüssten diese Menschen, das Sie vor- oder nach Arzt- Ambulanz- oder Krankenhausbesuchen, die eben meist in der ganzen Republik verteilt sind, da sich nicht viele Ärzt:innen, Fachärzt:innen und Therapeut:innen mit meist seltenen Erkrankungen auskennen und deshalb oft, besonders in ländlicheren Landesteilen, keine Versorgung möglich ist, einfach in eine solche Einrichtung einchecken können, dort wie o.g. pflegerisch- und sozialpädagogisch versorgt wären, sowie Ruhe finden würden und die Einrichtungen zudem barrierefrei sind. Nochmal zusammengefasst: Haben Sie diese Punkte auf ihrer Liste, der Dinge, welche Sie für junge, schwer- oder schwerst erkrankte, oder chronisch Kranke Menschen tun können?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fryda Körner Anfragenr: 300923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300923/ Postanschrift Fryda Körner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fryda Körner

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte Frau Körner, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Februar 2024 [#300923] an das Bundesministerium fü…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Nachfrage nach Bemühungen Wohneinrichtung für junge, schwer kranke Menschen zu errichten [#300923]
Datum
26. Februar 2024 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Körner, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Februar 2024 [#300923] an das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ). Wir werten Ihre Anfrage rechtlich nicht als Antrag im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, sondern als Bürgerinnen-Anfrage. Zudem muss ich Ihnen leider mitteilen, dass das BMFSFJ nicht für Ihre vorgetragenen Fallkonstellationen zuständig ist. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu richten. Mit freundlichen Grüßen