Nachfrage zu Ihren Dieselfahrverbotszonen

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

Lt. Ihren Verordnungen gilt für alle Verkehrsteilnehmer, auf 2. Strassen in Hamburg eine Dieselverbotszone ein gerichtet wurde:
https://www.hamburg.de/durchfahrtsbeschraenkungen/11067546/dieseldurchfahrtsbeschraenkungen-faq/

Dazu folgende Frage: Was unter Ausnahmen aufgeführte Fahrzeuge angeht, fallen Personenkraftwagen. Was sind PKW?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2023
  • Frist
    4. März 2023
  • 0 Follower:innen
Thorsten Berndt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
Thorsten Berndt
Betreff
Nachfrage zu Ihren Dieselfahrverbotszonen [#269261]
Datum
2. Februar 2023 00:25
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Lt. Ihren Verordnungen gilt für alle Verkehrsteilnehmer, auf 2. Strassen in Hamburg eine Dieselverbotszone ein gerichtet wurde: https://www.hamburg.de/durchfahrtsbeschraenkungen/11067546/dieseldurchfahrtsbeschraenkungen-faq/ Dazu folgende Frage: Was unter Ausnahmen aufgeführte Fahrzeuge angeht, fallen Personenkraftwagen. Was sind PKW?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Berndt Anfragenr: 269261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269261/ Postanschrift Thorsten Berndt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Berndt
Landesbetrieb Verkehr
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Nachfrage zu Ihren Dieselfahrverbotszonen [#269261]
Datum
2. Februar 2023 00:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Haben Sie daher bitte etwas Geduld, wir melden uns. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch per E-Mail nicht zulässig ist. Weitere Informationen: http://www.hamburg.de/lbv/ Ihr LBV Team

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Landesbetrieb Verkehr
Sehr geehrter Herr Berndt, vielen Dank für Ihre transparenzgesetzliche Anfrage vom 02.02.2023, deren Eingang ich…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [EXTERN] Nachfrage zu Ihren Dieselfahrverbotszonen [#269261]
Datum
10. Februar 2023 09:55
Status
Sehr geehrter Herr Berndt, vielen Dank für Ihre transparenzgesetzliche Anfrage vom 02.02.2023, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Im Rahmen Ihrer Anfrage begehren Sie die Auskunft, was der Begriff „Personenkraftwagen“ (Pkw), der unter Ausnahmen zu den Durchfahrtsbeschränkungen im Rahmen der Dieselverbotszone aufgeführt ist, erfasst. Dazu verweisen Sie auf die Website der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und deren „FAQ“ zu den Dieseldurchfahrtsbeschränkungen (https://www.hamburg.de/durchfahrtsbeschraenkungen/11067546/dieseldurchfahrtsbeschraenkungen-faq/). Zunächst teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage in den Zuständigkeitsbereich der BUKEA fällt. Wenden Sie sich mit weiteren Anfragen zu dem Thema gerne an die dort zuständigen Ansprechpartner*innen. In dieser Sache leite ich Ihnen die von der BUKEA zu Ihrer Frage erteilte Auskunft weiter: „Ihre Frage bezieht sich auf die Ausnahmen für Personenkraftwagen in der Stresemannstraße, wie sie auf der Internetseite der BUKEA, formuliert sind. Die Schadstoffnorm V und damit die Durchfahrtsbeschränkung bezieht sich rein auf Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb bis einschließlich Euro V mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t (LKW). Explizit nicht für PKW. Dies ist im folgenden Absatz -auf den Sie sich beziehen- nochmals extra hervorgehoben, da nicht allen Verkehrsteilnehmenden der Unterschied zwischen den Normen Euro 5 (für PKW und leichte Nutzfahrzeuge) und Euro V (für LKW) bekannt ist. Die Beschränkungen richten sich nach den EG-Fahrzeugklassen, wie sie in der EU-Richtlinie genannt sind. Diese sind in den Zulassungspapieren der Fahrzeuge vermerkt. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung sind in der Fahrzeugklasse M. Dies sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Sie stimmt mit der Definition im Personenbeförderungsgesetz überein.“ Darüber hinaus ergänze ich, dass das Verbot im entsprechenden Abschnitt der Max-Brauer-Allee für Euro V und für Euro 5, also auch für Pkw, gilt. Ob Ihr Fahrzeug ein Pkw ist können Sie – wie geschildert – Ihren Fahrzeugpapieren (Fahrzeugklasse M) entnehmen. Die Definition des Pkw entspricht dabei laut der BUKEA der Definition des § 4 Absatz 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz. Hiernach sind PKw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. Ich hoffe wir konnten Ihnen damit behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen,