Sehr geehrter Herr Berndt,
vielen Dank für Ihre transparenzgesetzliche Anfrage vom 02.02.2023, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige.
Im Rahmen Ihrer Anfrage begehren Sie die Auskunft, was der Begriff „Personenkraftwagen“ (Pkw), der unter Ausnahmen zu den Durchfahrtsbeschränkungen im Rahmen der Dieselverbotszone aufgeführt ist, erfasst. Dazu verweisen Sie auf die Website der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und deren „FAQ“ zu den Dieseldurchfahrtsbeschränkungen (
https://www.hamburg.de/durchfahrtsbeschraenkungen/11067546/dieseldurchfahrtsbeschraenkungen-faq/).
Zunächst teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage in den Zuständigkeitsbereich der BUKEA fällt. Wenden Sie sich mit weiteren Anfragen zu dem Thema gerne an die dort zuständigen Ansprechpartner*innen. In dieser Sache leite ich Ihnen die von der BUKEA zu Ihrer Frage erteilte Auskunft weiter:
„Ihre Frage bezieht sich auf die Ausnahmen für Personenkraftwagen in der Stresemannstraße, wie sie auf der Internetseite der BUKEA, formuliert sind. Die Schadstoffnorm V und damit die Durchfahrtsbeschränkung bezieht sich rein auf Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb bis einschließlich Euro V mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t (LKW). Explizit nicht für PKW. Dies ist im folgenden Absatz -auf den Sie sich beziehen- nochmals extra hervorgehoben, da nicht allen Verkehrsteilnehmenden der Unterschied zwischen den Normen Euro 5 (für PKW und leichte Nutzfahrzeuge) und Euro V (für LKW) bekannt ist.
Die Beschränkungen richten sich nach den EG-Fahrzeugklassen, wie sie in der EU-Richtlinie genannt sind. Diese sind in den Zulassungspapieren der Fahrzeuge vermerkt. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung sind in der Fahrzeugklasse M. Dies sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Sie stimmt mit der Definition im Personenbeförderungsgesetz überein.“
Darüber hinaus ergänze ich, dass das Verbot im entsprechenden Abschnitt der Max-Brauer-Allee für Euro V und für Euro 5, also auch für Pkw, gilt. Ob Ihr Fahrzeug ein Pkw ist können Sie – wie geschildert – Ihren Fahrzeugpapieren (Fahrzeugklasse M) entnehmen. Die Definition des Pkw entspricht dabei laut der BUKEA der Definition des § 4 Absatz 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz. Hiernach sind PKw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.
Ich hoffe wir konnten Ihnen damit behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen,