Nachfrage zum Baumerkblatt
eine Information darüber, wie die im hessischen Baumerkblatt erwähnte "Anfallstelle" definiert ist. Darf ich das Material auch auf unbeprobt auf einem anderen Flurstück verwenden, solange es mein Eigentum ist? Oder gibt es eine Meterangabe innerhalb derer das Material vom ursprünglichen Ort ab wiedereingebaut werden muss?
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Datum17. Oktober 2022
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19. November 2022
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- Von
- Karla Angermann
- Betreff
- Nachfrage zum Baumerkblatt [#261122]
- Datum
- 17. Oktober 2022 08:00
- An
- Regierungspräsidium Gießen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Regierungspräsidium Gießen
- Betreff
- WG: Nachfrage zum Baumerkblatt [#261122]
- Datum
- 17. Oktober 2022 09:10
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Karla Angermann
- Betreff
- AW: WG: Nachfrage zum Baumerkblatt [#261122]
- Datum
- 17. Oktober 2022 14:01
- An
- Regierungspräsidium Gießen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Regierungspräsidium Gießen
- Betreff
- AW: WG: Nachfrage zum Baumerkblatt [#261122]
- Datum
- 17. Oktober 2022 14:36
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Karla Angermann
- Betreff
- AW: WG: Nachfrage zum Baumerkblatt [#261122]
- Datum
- 17. November 2022 19:03
- An
- Regierungspräsidium Gießen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Regierungspräsidium Gießen
- Betreff
- AW: WG: Nachfrage zum Baumerkblatt [#261122]
- Datum
- 18. November 2022 09:44
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Karla Angermann
- Betreff
- AW: WG: Nachfrage zum Baumerkblatt [#261122]
- Datum
- 25. November 2022 09:39
- An
- Regierungspräsidium Gießen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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