Nachfrage zum Zweck der Erstellung des Dokuments WD 4 - 3000 - 082/21

Anfrage an: Deutscher Bundestag

ich hätte gerne genauere Informationen, welcher Abgeordnete zu welchem Zweck die wissenschaftlichen Dienste beauftragt hat, das Dokument mit der Aktenkennung:
WD 4 - 3000 - 082/21 - "Zur Möglichkeit anonymer Hinweise in Whistleblower-Gesetzen" anzufertigen.
Aus der Fragestellung ergibt sich für mich die Nachfrage, wie man Steuerbetrug möglichst gut im Ausland vertuschen kann. Dieser Fall sollte aufgeklärt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • Ein:e Follower:in
Dominic Küspert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hätte gerne g…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Dominic Küspert
Betreff
Nachfrage zum Zweck der Erstellung des Dokuments WD 4 - 3000 - 082/21 [#231508]
Datum
21. Oktober 2021 17:07
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich hätte gerne genauere Informationen, welcher Abgeordnete zu welchem Zweck die wissenschaftlichen Dienste beauftragt hat, das Dokument mit der Aktenkennung: WD 4 - 3000 - 082/21 - "Zur Möglichkeit anonymer Hinweise in Whistleblower-Gesetzen" anzufertigen. Aus der Fragestellung ergibt sich für mich die Nachfrage, wie man Steuerbetrug möglichst gut im Ausland vertuschen kann. Dieser Fall sollte aufgeklärt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominic Küspert Anfragenr: 231508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231508/
Mit freundlichen Grüßen Dominic Küspert

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-151/2021 Sehr geehrter Herr Küspert, als Anhang sende i…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-151/2021
Datum
27. Oktober 2021 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
880,8 KB
Sehr geehrter Herr Küspert, als Anhang sende ich Ihnen ein Dokument zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen