Nachfrage zur Baugenehmigung gemäß N/WBZ/01620/2016

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte stellen Sie mir die zur Baugenehmigung N/WBZ/01620/2016 gehörenden Vorlagen:

69 / 3 Lageplan Übersicht Verbau vom 9.5.2016
69 / 4 Lageplan naturschutzrechtl. Belange/ Baumfällung vom 9.5.2016
69 / 20 Baubeschreibung vom 9.5.2016
69 / 30 Lageplan Baustelleneinrichtung Bauphase 1a vom 14.7.2016
69 / 31 Lageplan Baustelleneinrichtung Bauphase 1b vom 14.7.2016
69 / 32 Lageplan Wegerecht Bauphase 1a vom 14.7.2016
69 / 33 Lageplan Wegerecht Bauphase 1b vom 14.7.2016
69 / 36 Flurkartenauszug vom 14.9.2016

in elektronischer Form zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. November 2016
  • Frist
    20. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie mir di…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Nachfrage zur Baugenehmigung gemäß N/WBZ/01620/2016 [#19116]
Datum
16. November 2016 13:32
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie mir die zur Baugenehmigung N/WBZ/01620/2016 gehörenden Vorlagen: 69 / 3 Lageplan Übersicht Verbau vom 9.5.2016 69 / 4 Lageplan naturschutzrechtl. Belange/ Baumfällung vom 9.5.2016 69 / 20 Baubeschreibung vom 9.5.2016 69 / 30 Lageplan Baustelleneinrichtung Bauphase 1a vom 14.7.2016 69 / 31 Lageplan Baustelleneinrichtung Bauphase 1b vom 14.7.2016 69 / 32 Lageplan Wegerecht Bauphase 1a vom 14.7.2016 69 / 33 Lageplan Wegerecht Bauphase 1b vom 14.7.2016 69 / 36 Flurkartenauszug vom 14.9.2016 in elektronischer Form zur Verfügung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparen…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: Nachfrage zur Baugenehmigung gemäß N/WBZ/01620/2016 [#19116]
Datum
16. November 2016 17:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 16.11.2016 eingegangen. Ob Ihnen ein Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt geprüft (Tel. 040-42804-6810). Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. der o. g. Ansprechpartner Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Herr Kahnt, ich beziehe mich auf die ihnen übersandte Eingangsmitteilung. Die von ihnen erbetenen I…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
WG: Nachfrage zur Baugenehmigung gemäß N/WBZ/01620/2016 [#19116]
Datum
24. November 2016 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, ich beziehe mich auf die ihnen übersandte Eingangsmitteilung. Die von ihnen erbetenen Informationen liegen in elektronischer Form nicht vor. Insofern kann eine Zurverfügungstellung nur in Papierform erfolgen. Pläne größer Din A3 kann ich ihnen zudem nur gestückelt zur Verfügung stellen. Die von ihnen erbetene Bauvorlage 69/3 wurde durch Änderungsbecheid vom 04.11.2016 für ungültig erklärt und durch die Plan-Nr. 69/37 ersetzt. Bei der Zurverfügungstellung von Informationen handelt es sich um eine gebührenpflichtige Amtshandlung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Gebührengesetz, die nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) abzurechnen sind. Bitte rechnen sie mit einer voraussichtlichen Gebühr von 88 bis 111 Euro. Wenn absehbar ist, dass Gebühren zu erheben sind, so darf der Antrag nicht über ein Pseudonym gestellt werden. Stattdessen muss er von einer natürlichen oder juristischen Person gestellt werden, der ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Ich möchte sie daher bitten, ihren Antrag unter Angabe ihrer Adresse erneut einzureichen und im Original zu unterschreiben. Die Gebühr für die Zurverfügungstellung der Informationen könnten sie alternativ auch vor Ort mit ihrer Girocard bezahlen, so dass sie mir ihre Adresse nicht preisgeben müssten. Mit freundlichen Grüßen

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Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe meinen Antrag wegen der entstehenden Kosten zurück. Mit freundlichen Gr…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: WG: Nachfrage zur Baugenehmigung gemäß N/WBZ/01620/2016 [#19116]
Datum
25. November 2016 06:04
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe meinen Antrag wegen der entstehenden Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 19116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>