Nachfrage zur vergebenen Ausschreibung HA/GR/2018/10

Anfrage an: Landratsamt Görlitz

Wie ich der Bekanntmachung zur Ausschreibung HA/GR/2018/10 entnehmen kann, haben Sie der Firma Tech2Go den Zuschlag erteilt. Sie haben in Ihrer Bekanntmachung zudem angegeben, dass der Gesamtwert der Beschaffung lediglich 1,00€ beträgt. Sie selbst haben in der eigentlich Ausschreibung einen geschätzten Wert von ca. 600.000,00€ angegeben.

Können Sie mir bitte einen konkreten Gesamtbetrag für das Projekt "Mobile Datenerfassung" nenne, da ich den symbolischen 1,00€ für unglaubwürdig halte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ich der Bek…
An Landratsamt Görlitz Details
Von
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Betreff
Nachfrage zur vergebenen Ausschreibung HA/GR/2018/10 [#45234]
Datum
17. Januar 2019 18:08
An
Landratsamt Görlitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ich der Bekanntmachung zur Ausschreibung HA/GR/2018/10 entnehmen kann, haben Sie der Firma Tech2Go den Zuschlag erteilt. Sie haben in Ihrer Bekanntmachung zudem angegeben, dass der Gesamtwert der Beschaffung lediglich 1,00€ beträgt. Sie selbst haben in der eigentlich Ausschreibung einen geschätzten Wert von ca. 600.000,00€ angegeben. Können Sie mir bitte einen konkreten Gesamtbetrag für das Projekt "Mobile Datenerfassung" nenne, da ich den symbolischen 1,00€ für unglaubwürdig halte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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