Nachfragen zum Film: 50Jahre Zenkreis

Anfrage an: Landratsamt Enzkreis

Es geht um das Video zum 50. Jubiläum des Enzkreises, 50 Jahre Zenkreis, in dem die Badner und die Schwaben sich in einer wilden Schlacht die Köpfe einschlagen.

Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung des Videos und für die Vermarktung?

Wie hoch ist die Reichweite, d. h. gibt es eine Schätzung wie viele Bürgerinnen und Bürger das Video gesehen haben?

Wer ist für das Konzept verantwortlich?

Welchen Mehrwert wollte das Landratsamt mit diesem Video erzielen und wurde dies erreicht?

Was versprach sich das Landratsamt davon, eine alte Feindschaft innerhalb der Bevölkerung zu inszenieren und wieder aufleben zu lassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es geht um das Video zum 50. Jubil…
An Landratsamt Enzkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachfragen zum Film: 50Jahre Zenkreis [#289191]
Datum
28. September 2023 00:14
An
Landratsamt Enzkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es geht um das Video zum 50. Jubiläum des Enzkreises, 50 Jahre Zenkreis, in dem die Badner und die Schwaben sich in einer wilden Schlacht die Köpfe einschlagen. Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung des Videos und für die Vermarktung? Wie hoch ist die Reichweite, d. h. gibt es eine Schätzung wie viele Bürgerinnen und Bürger das Video gesehen haben? Wer ist für das Konzept verantwortlich? Welchen Mehrwert wollte das Landratsamt mit diesem Video erzielen und wurde dies erreicht? Was versprach sich das Landratsamt davon, eine alte Feindschaft innerhalb der Bevölkerung zu inszenieren und wieder aufleben zu lassen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289191/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Enzkreis
guten Tag! Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu unserem Imagefilm. Die entsprechenden Antworten finden Sie direkt…
Von
Landratsamt Enzkreis
Betreff
WG: Nachfragen zum Film: 50Jahre Zenkreis [#289191]
Datum
29. September 2023 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

guten Tag! Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu unserem Imagefilm. Die entsprechenden Antworten finden Sie direkt in Ihrem Mail unten. freundliche Grüße