Nachhaltigkeit und der Arbeitsmarkt der Zukunft
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
besitzt das BMAS Informationen darüber, welche Rolle Nachhaltigkeit im zukünftigen Arbeitsmarkt haben wird? Sprich: Gibt es Prognosen oder Studien darüber, dass Universitätsabsolvent/innen einer Universität, die in ihrer Lehre Wert auf Nachhaltigkeitsaspekte legt, bessere Berufschancen haben? Wie wird sich der Arbeitsmarkt bezüglich Nachhaltigkeit vorraussichtlich entwickeln?
Gibt es Daten darüber, wie sich der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren bezüglich umweltbezogener Berufe entwickelt hat? Falls ja, bitte senden Sie mir die entsprechenden Daten zu. Dabei meine ich auch Berufe, welche direkt etwas mit der Umwelt zu tun haben, vor allem aber Nachhaltigkeit als generelle Schlüsselkompetenz aller Fachrichtungen.
Welche Rolle spielt Nachhaltigkeit als Schlüsselqualifikation derzeit am Arbeitsmarkt, wie hat sich dieser Trend in den vergangenen Jahren entwickelt und wie wird diese Entwicklung in den folgenden Jahren prognostiziert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Februar 2020
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26. März 2020
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