Nachhaltigkeit und der Arbeitsmarkt der Zukunft

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

besitzt das BMAS Informationen darüber, welche Rolle Nachhaltigkeit im zukünftigen Arbeitsmarkt haben wird? Sprich: Gibt es Prognosen oder Studien darüber, dass Universitätsabsolvent/innen einer Universität, die in ihrer Lehre Wert auf Nachhaltigkeitsaspekte legt, bessere Berufschancen haben? Wie wird sich der Arbeitsmarkt bezüglich Nachhaltigkeit vorraussichtlich entwickeln?

Gibt es Daten darüber, wie sich der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren bezüglich umweltbezogener Berufe entwickelt hat? Falls ja, bitte senden Sie mir die entsprechenden Daten zu. Dabei meine ich auch Berufe, welche direkt etwas mit der Umwelt zu tun haben, vor allem aber Nachhaltigkeit als generelle Schlüsselkompetenz aller Fachrichtungen.

Welche Rolle spielt Nachhaltigkeit als Schlüsselqualifikation derzeit am Arbeitsmarkt, wie hat sich dieser Trend in den vergangenen Jahren entwickelt und wie wird diese Entwicklung in den folgenden Jahren prognostiziert?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in besitzt das BMAS Informationen darüber, welche Rolle Na…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachhaltigkeit und der Arbeitsmarkt der Zukunft [#181166]
Datum
23. Februar 2020 17:01
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in besitzt das BMAS Informationen darüber, welche Rolle Nachhaltigkeit im zukünftigen Arbeitsmarkt haben wird? Sprich: Gibt es Prognosen oder Studien darüber, dass Universitätsabsolvent/innen einer Universität, die in ihrer Lehre Wert auf Nachhaltigkeitsaspekte legt, bessere Berufschancen haben? Wie wird sich der Arbeitsmarkt bezüglich Nachhaltigkeit vorraussichtlich entwickeln? Gibt es Daten darüber, wie sich der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren bezüglich umweltbezogener Berufe entwickelt hat? Falls ja, bitte senden Sie mir die entsprechenden Daten zu. Dabei meine ich auch Berufe, welche direkt etwas mit der Umwelt zu tun haben, vor allem aber Nachhaltigkeit als generelle Schlüsselkompetenz aller Fachrichtungen. Welche Rolle spielt Nachhaltigkeit als Schlüsselqualifikation derzeit am Arbeitsmarkt, wie hat sich dieser Trend in den vergangenen Jahren entwickelt und wie wird diese Entwicklung in den folgenden Jahren prognostiziert? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181166 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR Nachhaltigkeit und der Arbeitsmarkt der Zukunft [#181166]
Datum
24. Februar 2020 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Fragen vom 23. Februar 2020 liegen zwar keine amtlichen Informationen vor,…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage vom 23. Februar - Nachhaltigkeit und der Arbeitsmarkt der Zukunft [#181166]
Datum
16. März 2020 12:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Fragen vom 23. Februar 2020 liegen zwar keine amtlichen Informationen vor, gleichwohl können wir Ihnen aber Folgendes mitteilen: Nachhaltigkeit ist neben anderen Aspekten (wie z.B. Digitalisierung, Wertewandel oder Demografie) ein Treiber des Wandels der Arbeitswelt. Dies gilt branchen- und berufsübergreifend. Um zukünftige Entwicklungen von Angebot und Nachfrage in Hinblick auf Branchen, Regionen und insbesondere auch Qualifikationen und Kompetenzen für die kommenden fünf bis 20 Jahre einzuschätzen hat das BMAS als Analyseinstrument das Fachkräftemonitoring entwickelt - unter folgendem Link können Sie die aktuelle Prognose "Digitalisierte Arbeitswelt" abrufen: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Fachkraeftesicherung/daten-und-fakten.html. Weitere Auswertungen werden folgen. Daten zum Arbeitsmarkt in Umweltberufen finden Sie in der beigefügten Tabelle. Es liegen uns keine Daten dazu vor, inwiefern Nachhaltigkeitsaspekte in der Ausbildung bzw. nachhaltiges Denken als individuelle Kompetenz die Arbeitsmarktchancen erhöhen. Mit freundlichen Grüßen