Nachholen des Visumsverfahrens für russische Staatsangehörige nach Aufenthaltsgesetz § 5 Abs 2 AufenthG

ich hätte gerne vom Minister für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Frage/n beantwortet in Bezug auf "Nachholen des Visumsverfahrens von russischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern.

In einigen Bundesländern wurde von den zuständigen Ministerien schon vor längerer Zeit folgender Erlass an die Ausländerbehörden weitergegeben.

"Soweit die inhaltlichen Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthaltstitel bspw. zum Familiennachzug vorliegen, soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, von der Regelerteilungsvoraussetzung der Einreise mit dem „richtigen“ Visum nach § 5 Abs 2 AufenthG im Wege einer Ermessensentscheidung abzusehen, da es russischen Staatsangehörigen derzeit nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen."

Das BMI teilte am 24.02.2022 mit das es ukrainischen Staatsangehörigen nicht zumutbar ist das Visumsverfahren durchzuführen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für die Russische Föderation liegt vor mit dem Hinweis das in der Stadt Moskau und dem Umland es bereits mehrfach zu Drohnenangriffen gekommen ist. Die Bearbeitung von nationalen Visa wird zentral an der Deutschen Botschaft Moskau durchgeführt. Andere deutsche Generalkonsulate sind bereits geschlossen und es herrschen Personalengpässe an der Deutschen Botschaft Moskau.

1. Gibt es einen ähnlich inhaltsgleichen Erlass für das Land NRW? Wenn nein, ist es beabsichtigt hier eine Regelung zu finden, falls nein weshalb nicht?

2. Wenn es bisher keinen Erlass oder Weisung gibt wie gehen derzeit die Ausländerbehörden im Land NRW mit russischen Staatsangehörigen um sofern diese Personen die inhaltlichen Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthaltstitel besitzen? Werden diese auf das Visumsverfahren verwiesen?

Vielen Dank im Voraus für die Bearbeitung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ic…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachholen des Visumsverfahrens für russische Staatsangehörige nach Aufenthaltsgesetz § 5 Abs 2 AufenthG [#290446]
Datum
18. Oktober 2023 14:00
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich hätte gerne vom Minister für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Frage/n beantwortet in Bezug auf "Nachholen des Visumsverfahrens von russischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern. In einigen Bundesländern wurde von den zuständigen Ministerien schon vor längerer Zeit folgender Erlass an die Ausländerbehörden weitergegeben. "Soweit die inhaltlichen Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthaltstitel bspw. zum Familiennachzug vorliegen, soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, von der Regelerteilungsvoraussetzung der Einreise mit dem „richtigen“ Visum nach § 5 Abs 2 AufenthG im Wege einer Ermessensentscheidung abzusehen, da es russischen Staatsangehörigen derzeit nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen." Das BMI teilte am 24.02.2022 mit das es ukrainischen Staatsangehörigen nicht zumutbar ist das Visumsverfahren durchzuführen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für die Russische Föderation liegt vor mit dem Hinweis das in der Stadt Moskau und dem Umland es bereits mehrfach zu Drohnenangriffen gekommen ist. Die Bearbeitung von nationalen Visa wird zentral an der Deutschen Botschaft Moskau durchgeführt. Andere deutsche Generalkonsulate sind bereits geschlossen und es herrschen Personalengpässe an der Deutschen Botschaft Moskau. 1. Gibt es einen ähnlich inhaltsgleichen Erlass für das Land NRW? Wenn nein, ist es beabsichtigt hier eine Regelung zu finden, falls nein weshalb nicht? 2. Wenn es bisher keinen Erlass oder Weisung gibt wie gehen derzeit die Ausländerbehörden im Land NRW mit russischen Staatsangehörigen um sofern diese Personen die inhaltlichen Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthaltstitel besitzen? Werden diese auf das Visumsverfahren verwiesen? Vielen Dank im Voraus für die Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290446/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachholen des Visumsverfahrens für russische Staatsangehörige nach…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachholen des Visumsverfahrens für russische Staatsangehörige nach Aufenthaltsgesetz § 5 Abs 2 AufenthG [#290446]
Datum
21. November 2023 01:05
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachholen des Visumsverfahrens für russische Staatsangehörige nach Aufenthaltsgesetz § 5 Abs 2 AufenthG“ vom 18.10.2023 (#290446) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
512-26.06.02-000006-2023-0111449 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag befindet sich gegenwärtig …
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Nachholen des Visumsverfahrens für russische Staatsangehörige nach Aufenthaltsgesetz § 5 Abs 2 AufenthG [#290446]
Datum
22. November 2023 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
512-26.06.02-000006-2023-0111449 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag befindet sich gegenwärtig noch in der Bearbeitung. Ich möchte Sie daher noch um ein wenig Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
512-26.06.02-000006-2023-0111449 Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Kenntnisnahme meiner angef…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Nachholen des Visumsverfahrens für russische Staatsangehörige nach Aufenthaltsgesetz § 5 Abs 2 AufenthG [#290446]
Datum
4. Dezember 2023 10:41
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
231204-antwort-name.pdf
202,0 KB
512-26.06.02-000006-2023-0111449 Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Kenntnisnahme meiner angefügten Antwort. Mit freundlichen Grüßen