Nachlassgerichte - Dauer/Durchlaufzeit der Sterbefälle

Die Amtsgerichte sind meines Wissens für die Testamentseröffnungen der Sterbefälle zuständig.
Als übergeordnete Behörde hat das Landesjustizministerium sicherlich eine überwachende Funktion. Auch wurden die Gesetze über die Notariate etc noch unter MP Teufel geändert.
Fragen:
1. Scheinbar gibt es in einzelnen Regionen des Landes Baden-Württemberg starke Verzögerungen bis zur Testamentseröffnung. Bitte nennen sie mir bitte die min/max/durchschnittliche Dauer vom Eintritt des Todesfalls bis zur Eröffnung der Testamente für die einzelnen Amtsgerichtsbezirke in Baden Württemberg.
2. Wer übernimmt - sofern nicht im Testament geregelt - die Testamentsvollstreckung? Sofern auch hier die Gerichte mit entscheiden gibt es möglicherweise auch hier Engpässe?
3. Werden die betroffenen Erben unverzüglich nach Eintritt des Todesfalles darüber informiert dass es Verzögerungen geben kann denn u.a. bei Aktien, Discountzertifikaten auf Aktien, nun freien Gebäuden etc müssen teilweise ja umgehend Aktivitäten durch die Erben erfolgen können?
Aktien sind kritisch. Noch sehr viel kritischer sind Discountzertifikate auf Aktien denn wenn diese nicht rechtzeitig verkauft werden kann es - wie im Falle Wirecard - zum Komplettverlust kommen. Was passiert mit den Depot-/Kontovollmachten? Es scheint die Banken sperren die Vollmachten für Aktiendepots. Sodann, was ist mit den durch den Todesfall nun freien Gebäudeflächen? Renovierung, Verkauf, Kündigung der Mietverträge können anstehen. Das sollte sich doch nicht um 6, 12 oder 18 Monate oder noch länger verzögern.
4. Wie ist die Grabpflege - das steht ja oft im Testament - geregelt? Wer kümmert sich in der Zwischenzeit um das Grab?
5. Wer hat Zugang zu den persönlichen Unterlagen des Verstorbenen? Kann es sein dass versehentlich oder Absichtlich persönliche Unterlagen in falsche Hände geraten oder vernichtet werden? Kann eine Herausgabe erzwungen werden? Oder kann der Zugang zur Wohnung des Verstorbenen durch die anderen Familienmitglieder - wenn notwendig - erzwungen werden?
6. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Erben (min/durchschnitt/max)?
7. Wer entscheidet, sofern möglich, über eine beschleunigte Abwicklung? Eine solche sorgt aber dafür dass die anderen Fälle dann noch stärker verzögert werden.

Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Amtsgerichte sind meines Wisse…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachlassgerichte - Dauer/Durchlaufzeit der Sterbefälle [#284565]
Datum
24. Juli 2023 19:14
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Amtsgerichte sind meines Wissens für die Testamentseröffnungen der Sterbefälle zuständig. Als übergeordnete Behörde hat das Landesjustizministerium sicherlich eine überwachende Funktion. Auch wurden die Gesetze über die Notariate etc noch unter MP Teufel geändert. Fragen: 1. Scheinbar gibt es in einzelnen Regionen des Landes Baden-Württemberg starke Verzögerungen bis zur Testamentseröffnung. Bitte nennen sie mir bitte die min/max/durchschnittliche Dauer vom Eintritt des Todesfalls bis zur Eröffnung der Testamente für die einzelnen Amtsgerichtsbezirke in Baden Württemberg. 2. Wer übernimmt - sofern nicht im Testament geregelt - die Testamentsvollstreckung? Sofern auch hier die Gerichte mit entscheiden gibt es möglicherweise auch hier Engpässe? 3. Werden die betroffenen Erben unverzüglich nach Eintritt des Todesfalles darüber informiert dass es Verzögerungen geben kann denn u.a. bei Aktien, Discountzertifikaten auf Aktien, nun freien Gebäuden etc müssen teilweise ja umgehend Aktivitäten durch die Erben erfolgen können? Aktien sind kritisch. Noch sehr viel kritischer sind Discountzertifikate auf Aktien denn wenn diese nicht rechtzeitig verkauft werden kann es - wie im Falle Wirecard - zum Komplettverlust kommen. Was passiert mit den Depot-/Kontovollmachten? Es scheint die Banken sperren die Vollmachten für Aktiendepots. Sodann, was ist mit den durch den Todesfall nun freien Gebäudeflächen? Renovierung, Verkauf, Kündigung der Mietverträge können anstehen. Das sollte sich doch nicht um 6, 12 oder 18 Monate oder noch länger verzögern. 4. Wie ist die Grabpflege - das steht ja oft im Testament - geregelt? Wer kümmert sich in der Zwischenzeit um das Grab? 5. Wer hat Zugang zu den persönlichen Unterlagen des Verstorbenen? Kann es sein dass versehentlich oder Absichtlich persönliche Unterlagen in falsche Hände geraten oder vernichtet werden? Kann eine Herausgabe erzwungen werden? Oder kann der Zugang zur Wohnung des Verstorbenen durch die anderen Familienmitglieder - wenn notwendig - erzwungen werden? 6. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Erben (min/durchschnitt/max)? 7. Wer entscheidet, sofern möglich, über eine beschleunigte Abwicklung? Eine solche sorgt aber dafür dass die anderen Fälle dann noch stärker verzögert werden. Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284565/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachlassgerichte - Dauer/Durchlaufzeit der Sterbefälle“ vom 24.07.…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachlassgerichte - Dauer/Durchlaufzeit der Sterbefälle [#284565]
Datum
27. August 2023 23:55
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachlassgerichte - Dauer/Durchlaufzeit der Sterbefälle“ vom 24.07.2023 (#284565) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Zuschrift vom 24. Juli 2023 - unser Az.: JUMRIX-JUM-1540-2/4/9 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre …
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Zuschrift vom 24. Juli 2023 - unser Az.: JUMRIX-JUM-1540-2/4/9
Datum
29. August 2023 13:48
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
819,2 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
ihrezuschriftvom24-juli2023-unseraz.eml
991,0 KB
image001.jpg
4,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 24. Juli 2023 wurde bereits am 22. August 2023 (siehe beigefügte E-Mail) von uns beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Zuschrift vom 24. Juli 2023 - unser Az.: JUMRIX-JUM-1540-2/4/9 [#284565] Guten Tag, vielen Dank für die …
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Zuschrift vom 24. Juli 2023 - unser Az.: JUMRIX-JUM-1540-2/4/9 [#284565]
Datum
3. September 2023 23:46
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort auch wenn wegen des Verständnisses. Klärungen beim Empfänger erforderlich sind. Eigentlich könnte man doch unverzüglich, wenn bekannt ist dass ein Fall beim Gericht anliegt, die Erben über die Planzeiten/Verzögerungen informieren. Die Zeiträume erstrecken sich von 1,7 bis 8,6 Monate. Weshalb sind diese derart unterschiedlich? Sodann, nach mehrfacher Nachfrage ergab sich in einem Bezirk wo eine Dauer von ca 4 Monaten genannt ist, ein Rückstand von knapp 9 Monaten. Ein Antrag das zu Beschleunigen wurde nicht beantwortet. Aus anonymen Bankenkreisen gibt es die Aussage dass diese nun langen Dauern auf die Notariatsreform (Auflösung der Bezirksnotariate) in Baden Württemberg, ausgelöst durch Herrn MP Erwin Teufel, verursacht werden. Herr Teufel ist nicht mehr im Amt. Kann es sein dass das organisatorisch nicht gelöst ist? Werden den Erben wegen der Verzögerungen nun 3-3,5% Zinsen für Barvermögen bezahlt? Und was ist mit Aktienvermögen. Kann das umgeschichtet werden? Ähnlich bei Immobilien wo wegen der Erbfolge alles blockiert scheint. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 284565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284565/