Nachlassverwalter

Anfrage an: Amtsgericht Viersen

Nach welchen Kriterien werden Nachlassverwalter von Ihnen bestellt? Da u.a. Anfahrtskosten, wenn keine verwertbare Erbmasse vorhanden ist, vom Staat getragen werden, verstehe ich nicht warum für eine Nachlassregelung in Viersen, eine Nachlassverwalterin aus Paderborn bestellt wird.

Antwort verspätet

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  • Datum
    26. Januar 2024
  • Frist
    28. Februar 2024
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Aysel Neuen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Na…
An Amtsgericht Viersen Details
Von
Aysel Neuen
Betreff
Nachlassverwalter [#298365]
Datum
26. Januar 2024 09:38
An
Amtsgericht Viersen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach welchen Kriterien werden Nachlassverwalter von Ihnen bestellt? Da u.a. Anfahrtskosten, wenn keine verwertbare Erbmasse vorhanden ist, vom Staat getragen werden, verstehe ich nicht warum für eine Nachlassregelung in Viersen, eine Nachlassverwalterin aus Paderborn bestellt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aysel Neuen Anfragenr: 298365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298365/ Postanschrift Aysel Neuen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aysel Neuen
Amtsgericht Viersen
Ihre Mitteilung an das Amtsgericht Viersen Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese aut…
Von
Amtsgericht Viersen
Betreff
Ihre Mitteilung an das Amtsgericht Viersen
Datum
26. Januar 2024 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Viersen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Aysel Neuen
AW: Ihre Mitteilung an das Amtsgericht Viersen [#298365] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachlassv…
An Amtsgericht Viersen Details
Von
Aysel Neuen
Betreff
AW: Ihre Mitteilung an das Amtsgericht Viersen [#298365]
Datum
29. Februar 2024 21:52
An
Amtsgericht Viersen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachlassverwalter“ vom 26.01.2024 (#298365) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Aysel Neuen
Amtsgericht Viersen
Ihre Mitteilung an das Amtsgericht Viersen Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese aut…
Von
Amtsgericht Viersen
Betreff
Ihre Mitteilung an das Amtsgericht Viersen
Datum
29. Februar 2024 21:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Viersen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Viersen
Ihre anfrage vom 26.01.2024 Sehr geehrte Frau Aysel, bei dem hiesigen Nachlassgericht sind verschiedene Personen …
Von
Amtsgericht Viersen
Betreff
Ihre anfrage vom 26.01.2024
Datum
4. März 2024 08:28
Status
Sehr geehrte Frau Aysel, bei dem hiesigen Nachlassgericht sind verschiedene Personen als Nachlassverwalterin/Nachlassverwalter tätig. Die meisten sind in der Regel ortsnah. Wenn diese allerdings keine Nachlassverwaltung mehr übernehmen können, werden ortsfernere Nachlassverwalter bestellt. Diese haben sich hier vorgestellt und sind für die Aufgaben einer Nachlassverwalterin/eines Nachlassverwalters qualifiziert. Die ortsferneren Nachlassverwalterinnen oder -verwalter rechnen allerdings keine Fahrtkosten ab. Die Verwaltung wird soweit wie möglich Online geführt. Ich hoffe, Ihnen hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben. Für die verspätete Antwort bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen