Nachmittags- und Ferienbetreuung für Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen ab der 7. Klasse
Unter der Überschrift „Verbesserung der Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung“ initiierte das Bildungsministerium Brandenburg im Jahr 2019 eine Modellphase, die der Verbesserung der Betreuung von Kindern mit kognitiven Beeinträchtigungen ab der 7. Klasse dienen sollte. Die Kommunen sollten mit 300 Euro pro Kind und Monat unterstützt werden, um vorhandene Betreuungsangebote zu finanzieren, diese bedarfsgerecht auszubauen und neue Angebote zu entwickeln. Ziel war es, anhand der Ergebnisse ab 2020 ein dauerhaftes Programm aufzulegen.
Was waren die Ergebnisse des Modellprojektes?
Welches Programm wurde daraus entwickelt?
Welche Lösungen gibt es für die Betreuung von Kindern mit kognitiven Beeinträchtigungen in den Ferien? Wann wird für Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen der Rechtsanspruch auf Nachmittags- und Ferienbetreuung im KitaG aber der 7. Klasse bis zum Ende der Schulzeit umgesetzt?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum9. Februar 2023
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14. März 2023
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