Nachricht von Karl-Theodor zu Guttenberg an Mobil-Nr. von Angela Merkel

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Nachricht von Karl-Theodor zu Guttenberg auf die Mobil-Nr. von Frau Dr. Angela Merkel, auf die in einer Mail von Guttenberg an Merkel am 03.09.2019 Bezug genommen wird. (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/e-mail-von-karl-theodor-zu-guttenberg-an-angela-merkel/513615/anhang/email-guttenberg-merkel_geschwaerzt.pdf)

Falls vorhanden bitte ich zudem um die Übersendung der auf diese Nachricht folgenden weiteren Nachrichten zwischen Herrn Guttenberg und der Bundeskanzlerin.

Ergebnis der Anfrage

Die Nachricht ist nach Ansicht des Bundeskanzleramtes keine amtliche Information im Sinne von § 1 Abs. 1 IFG.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Nachricht von K…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachricht von Karl-Theodor zu Guttenberg an Mobil-Nr. von Angela Merkel [#195581]
Datum
19. August 2020 16:35
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Nachricht von Karl-Theodor zu Guttenberg auf die Mobil-Nr. von Frau Dr. Angela Merkel, auf die in einer Mail von Guttenberg an Merkel am 03.09.2019 Bezug genommen wird. (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/e-mail-von-karl-theodor-zu-guttenberg-an-angela-merkel/513615/anhang/email-guttenberg-merkel_geschwaerzt.pdf) Falls vorhanden bitte ich zudem um die Übersendung der auf diese Nachricht folgenden weiteren Nachrichten zwischen Herrn Guttenberg und der Bundeskanzlerin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195581/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail vom 19. Augu…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
31. August 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail vom 19. August 2020 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Nachricht von Karl-Theodor zu Guttenberg auf die Mobil-Nr. von Frau Dr. Angela Merkel, auf die in einer Mail von Guttenberg an Merkel am 03.09.2019 Bezug genommen wird. (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/e-mail-von-karl-theodor-zu-quttenberg-an-angela-merkel/513615/anhang/email-quttenberg-merkel_geschwaerzt.pdf). Falls vorhanden bitte ich zudem um die Übersendung der auf diese Nachricht folgenden weiteren Nachrichten zwischen Herrn Guttenberg und der Bundeskanzlerin.“ Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundes-recht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19. August 2020 be…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
25. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19. August 2020 beantragten Sie u. a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Nachricht von Karl-Theodor zu Guttenberg auf die Mobil-Nr. von Frau Dr. Angela Merkel, auf die in einer Mail von Guttenberg an Merkel am 03.09.2019 Bezug genommen wird. (vgl. https:/fragdenstaat.de/antrage/e-mail-von-karl-theodor-zu-quttenberg-an-angela-merkel/51 361 5/anhang/email-guttenberg-merkel_geschwaerzt. Pdf). Falls vorhanden bitte ich zudem um die Übersendung der auf diese Nachricht folgenden weiteren Nachrichten zwischen Herrn Guttenberg und der Bundeskanzlerin.“ Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe: Der Anspruch aus § 1 Abs. 1 IFG auf Zugang zu amtlichen Informationen ist von vornherein auf solche Informationen beschrankt, die — unabhängig von der Art ihrer Speicherung — bei der in Anspruch genommenen Behörde vorhanden sind. Im Bundeskanzleramt werden Informationen, sofern sie für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant sind, in geeigneter Form entsprechend der Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien veraktet, das heißt, unabhängig davon, ob die Bundeskanzlerin telefoniert, pers6nlich mit jemandem spricht oder per SMS oder E-Mail kommuniziert. Sobald daraus ein Verwaltungsvorgang wird oder etwas, das für einen Verwaltungsvorgang inhaltlich wichtig ist, werden diese Informationen veraktet. Der Ursprung der Information (Telefonat, E-Mail, SMS, persönliches Gespräch, etc.) wird hierbei grundsätzlich nicht festgehalten. Im Sinne Ihrer Anfrage einschlägige amtliche Informationen konnten daher nicht ermittelt werden. Gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen

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AZ: 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA205 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachricht …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachricht von Karl-Theodor zu Guttenberg an Mobil-Nr. von Angela Merkel [#195581]
Datum
27. September 2020 18:23
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA205 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachricht von Karl-Theodor zu Guttenberg an Mobil-Nr. von Angela Merkel“ vom 19.08.2020 (#195581) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195581/