Nachrichten für Luftfahrer (BAF)
die von Ihnen bzw. Ihrem Dienstleister R. Eisenschmidt GmbH herausgegebenen Nachrichten für Luftfahrer (NfL 1 und NfL 2) ist Piloten nur kostenpflichtig zugänglich. Diese Hürde ist der Flugsicherheit in Deutschland alles andere als zuträglich. Zudem handelt es sich bei den Nachrichten für Luftfahrer um gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen für Rechtsnormen, deren Nichtbefolgung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ich bitte Sie daher um Zusendung der aktuellen Ausgabe der Nachrichten für Luftfahrer.
Ich bitte Sie außerdem um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
- Bitte lassen Sie mir alle notwendigen Informationen, Arbeitsanweisungen, Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit der kostenpflichtigen Veröffentlichung der Nachrichten für Luftfahrer zukommen. Bitte erklären Sie außerdem, wie die Kosten für den Endnutzer der Nachrichten für Luftfahrer errechnet werden.
- Die "R. Eisenschmidt GmbH" übernimmt hier augenscheinlich hoheitliche Aufgaben, da es sich bei den Nachrichten für Luftfahrer um ein für die Luftfahrt rechtlich-verbindliches Dokument handelt. Inwieweit ist dies vertraglich oder gesetzlich geregelt? Bitte senden Sie mir den entsprechenden Gesetzestext bzw. eine Kopie des entsprechenden Vertrages.
- Besitzt die "R. Eisenschmidt GmbH" exklusive Rechte an der Veröffentlichung bzw. Lizensierung der Nachrichten für Luftfahrer? Wenn ja, lassen Sie mir bitte alle relevanten Vereinbarungen zukommen bzw. verweisen Sie auf den entsprechenden Gesetzestext.
- Inwieweit können Dritte Zugang zu Nachrichten für Luftfahrer von Ihnen und/oder der "R. Eisenschmidt GmbH" erhalten? Bitte lassen Sie mir die entsprechenden Vertragsentwürfe bzw. Preislisten zukommen. Ich bitte Sie außerdem um Zusendung einer Liste aller Vertragspartner, mit denen eine Vereinbarung bzgl. Verarbeitung/Nutzung der Nachrichten für Luftfahrer besteht. Sofern es hier unterschiedliche Gebührensätze gibt, listen Sie diese bitte auf.
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. Juni 2022
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19. Juli 2022
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