Nachrichten für Luftfahrer (BAF)

die von Ihnen bzw. Ihrem Dienstleister R. Eisenschmidt GmbH herausgegebenen Nachrichten für Luftfahrer (NfL 1 und NfL 2) ist Piloten nur kostenpflichtig zugänglich. Diese Hürde ist der Flugsicherheit in Deutschland alles andere als zuträglich. Zudem handelt es sich bei den Nachrichten für Luftfahrer um gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen für Rechtsnormen, deren Nichtbefolgung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ich bitte Sie daher um Zusendung der aktuellen Ausgabe der Nachrichten für Luftfahrer.

Ich bitte Sie außerdem um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

- Bitte lassen Sie mir alle notwendigen Informationen, Arbeitsanweisungen, Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit der kostenpflichtigen Veröffentlichung der Nachrichten für Luftfahrer zukommen. Bitte erklären Sie außerdem, wie die Kosten für den Endnutzer der Nachrichten für Luftfahrer errechnet werden.

- Die "R. Eisenschmidt GmbH" übernimmt hier augenscheinlich hoheitliche Aufgaben, da es sich bei den Nachrichten für Luftfahrer um ein für die Luftfahrt rechtlich-verbindliches Dokument handelt. Inwieweit ist dies vertraglich oder gesetzlich geregelt? Bitte senden Sie mir den entsprechenden Gesetzestext bzw. eine Kopie des entsprechenden Vertrages.

- Besitzt die "R. Eisenschmidt GmbH" exklusive Rechte an der Veröffentlichung bzw. Lizensierung der Nachrichten für Luftfahrer? Wenn ja, lassen Sie mir bitte alle relevanten Vereinbarungen zukommen bzw. verweisen Sie auf den entsprechenden Gesetzestext.

- Inwieweit können Dritte Zugang zu Nachrichten für Luftfahrer von Ihnen und/oder der "R. Eisenschmidt GmbH" erhalten? Bitte lassen Sie mir die entsprechenden Vertragsentwürfe bzw. Preislisten zukommen. Ich bitte Sie außerdem um Zusendung einer Liste aller Vertragspartner, mit denen eine Vereinbarung bzgl. Verarbeitung/Nutzung der Nachrichten für Luftfahrer besteht. Sofern es hier unterschiedliche Gebührensätze gibt, listen Sie diese bitte auf.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die von Ihnen bzw…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachrichten für Luftfahrer (BAF) [#251625]
Datum
17. Juni 2022 09:15
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die von Ihnen bzw. Ihrem Dienstleister R. Eisenschmidt GmbH herausgegebenen Nachrichten für Luftfahrer (NfL 1 und NfL 2) ist Piloten nur kostenpflichtig zugänglich. Diese Hürde ist der Flugsicherheit in Deutschland alles andere als zuträglich. Zudem handelt es sich bei den Nachrichten für Luftfahrer um gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen für Rechtsnormen, deren Nichtbefolgung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ich bitte Sie daher um Zusendung der aktuellen Ausgabe der Nachrichten für Luftfahrer. Ich bitte Sie außerdem um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen: - Bitte lassen Sie mir alle notwendigen Informationen, Arbeitsanweisungen, Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit der kostenpflichtigen Veröffentlichung der Nachrichten für Luftfahrer zukommen. Bitte erklären Sie außerdem, wie die Kosten für den Endnutzer der Nachrichten für Luftfahrer errechnet werden. - Die "R. Eisenschmidt GmbH" übernimmt hier augenscheinlich hoheitliche Aufgaben, da es sich bei den Nachrichten für Luftfahrer um ein für die Luftfahrt rechtlich-verbindliches Dokument handelt. Inwieweit ist dies vertraglich oder gesetzlich geregelt? Bitte senden Sie mir den entsprechenden Gesetzestext bzw. eine Kopie des entsprechenden Vertrages. - Besitzt die "R. Eisenschmidt GmbH" exklusive Rechte an der Veröffentlichung bzw. Lizensierung der Nachrichten für Luftfahrer? Wenn ja, lassen Sie mir bitte alle relevanten Vereinbarungen zukommen bzw. verweisen Sie auf den entsprechenden Gesetzestext. - Inwieweit können Dritte Zugang zu Nachrichten für Luftfahrer von Ihnen und/oder der "R. Eisenschmidt GmbH" erhalten? Bitte lassen Sie mir die entsprechenden Vertragsentwürfe bzw. Preislisten zukommen. Ich bitte Sie außerdem um Zusendung einer Liste aller Vertragspartner, mit denen eine Vereinbarung bzgl. Verarbeitung/Nutzung der Nachrichten für Luftfahrer besteht. Sofern es hier unterschiedliche Gebührensätze gibt, listen Sie diese bitte auf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251625/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres unten stehenden Antrags vom…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
WG: Nachrichten für Luftfahrer (BAF) [#251625]
Datum
21. Juni 2022 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres unten stehenden Antrags vom 17. Juni 2022 über fragdenstaat.de (#251625) zu o.g. Thema. Mit freundlichen Grüßen
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 17. Juni 2022 über fragdenstaat.de
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
WG: Nachrichten für Luftfahrer (BAF) [#251625]
Datum
18. Juli 2022 13:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 17. Juni 2022 über fragdenstaat.de (#251625) zum Thema Nachrichten für Luftfahrer. Aufgrund der notwendigen Prüfung auf vorhandene Dokumente und der Prüfung dieser Dokumente auf Betroffenheit von Rechten Dritter, verzögert sich die Entscheidung über Ihren Antrag. Vor dem Hintergrund, dass Sie die Vorlage von Verträgen in Bezug auf die R. Eisenschmidt GmbH beantragen und hierbei Daten Dritter im Sinne von § 6 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betroffen sein können, bitte ich Sie zunächst, gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG Ihren Antrag entsprechend zu begründen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, als Pilot möchte ich über alle Informationen verfügen, die für die sichere Flugdur…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Nachrichten für Luftfahrer (BAF) [#251625]
Datum
19. Juli 2022 23:28
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, als Pilot möchte ich über alle Informationen verfügen, die für die sichere Flugdurchführung erforderlich sind. Des Weiteren interessieren mich die rechtlichen und politischen Hintergründe für die Entscheidung, die NfL / die AIP VFR und die ICAO-Karte, kostenpflichtig über eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vertreiben zu lassen. Ich weise außerdem darauf hin, dass sich der Antrag auch auf Informationen bezieht, die bei juristischen Personen des Privatrechts im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG vorliegen (z.B. die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH oder die R. Eisenschmidt GmbH). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251625/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachrichten für Luftfahrer (BAF)“ vom 17.06.20…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Nachrichten für Luftfahrer (BAF) [#251625]
Datum
18. August 2022 20:26
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachrichten für Luftfahrer (BAF)“ vom 17.06.2022 (#251625) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
LFR/1.15.1/0002-006/22 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Zwischenanfrage. Bezüglich I…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
AW: WG: Nachrichten für Luftfahrer (BAF) [#251625]
Datum
19. August 2022 11:48
Status
Warte auf Antwort
LFR/1.15.1/0002-006/22 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Zwischenanfrage. Bezüglich Ihres unten stehenden Antrages bedufte es der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 IFG, welches derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird daher noch Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte um Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen