Nachrichten für Luftfahrer (BMDV)

die von Ihnen bzw. Ihrem Dienstleister R. Eisenschmidt GmbH herausgegebenen Nachrichten für Luftfahrer (NfL 1 und NfL 2) ist Piloten nur kostenpflichtig zugänglich. Diese Hürde ist der Flugsicherheit in Deutschland alles andere als zuträglich. Zudem handelt es sich bei den Nachrichten für Luftfahrer um gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen für Rechtsnormen, deren Nichtbefolgung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ich bitte Sie daher um Zusendung der aktuellen Ausgabe der Nachrichten für Luftfahrer.

Ich bitte Sie außerdem um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

- Bitte lassen Sie mir alle notwendigen Informationen, Arbeitsanweisungen, Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit der kostenpflichtigen Veröffentlichung der Nachrichten für Luftfahrer zukommen. Bitte erklären Sie außerdem, wie die Kosten für den Endnutzer der Nachrichten für Luftfahrer errechnet werden.

- Die "R. Eisenschmidt GmbH" übernimmt hier augenscheinlich hoheitliche Aufgaben, da es sich bei den Nachrichten für Luftfahrer um ein für die Luftfahrt rechtlich-verbindliches Dokument handelt. Inwieweit ist dies vertraglich oder gesetzlich geregelt? Bitte senden Sie mir den entsprechenden Gesetzestext bzw. eine Kopie des entsprechenden Vertrages.

- Besitzt die "R. Eisenschmidt GmbH" exklusive Rechte an der Veröffentlichung bzw. Lizensierung der Nachrichten für Luftfahrer? Wenn ja, lassen Sie mir bitte alle relevanten Vereinbarungen zukommen bzw. verweisen Sie auf den entsprechenden Gesetzestext.

- Inwieweit können Dritte Zugang zu Nachrichten für Luftfahrer von Ihnen und/oder der "R. Eisenschmidt GmbH" erhalten? Bitte lassen Sie mir die entsprechenden Vertragsentwürfe bzw. Preislisten zukommen. Ich bitte Sie außerdem um Zusendung einer Liste aller Vertragspartner, mit denen eine Vereinbarung bzgl. Verarbeitung/Nutzung der Nachrichten für Luftfahrer besteht. Sofern es hier unterschiedliche Gebührensätze gibt, listen Sie diese bitte auf.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die von Ihnen bzw…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachrichten für Luftfahrer (BMDV) [#251626]
Datum
17. Juni 2022 09:16
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die von Ihnen bzw. Ihrem Dienstleister R. Eisenschmidt GmbH herausgegebenen Nachrichten für Luftfahrer (NfL 1 und NfL 2) ist Piloten nur kostenpflichtig zugänglich. Diese Hürde ist der Flugsicherheit in Deutschland alles andere als zuträglich. Zudem handelt es sich bei den Nachrichten für Luftfahrer um gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen für Rechtsnormen, deren Nichtbefolgung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ich bitte Sie daher um Zusendung der aktuellen Ausgabe der Nachrichten für Luftfahrer. Ich bitte Sie außerdem um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen: - Bitte lassen Sie mir alle notwendigen Informationen, Arbeitsanweisungen, Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit der kostenpflichtigen Veröffentlichung der Nachrichten für Luftfahrer zukommen. Bitte erklären Sie außerdem, wie die Kosten für den Endnutzer der Nachrichten für Luftfahrer errechnet werden. - Die "R. Eisenschmidt GmbH" übernimmt hier augenscheinlich hoheitliche Aufgaben, da es sich bei den Nachrichten für Luftfahrer um ein für die Luftfahrt rechtlich-verbindliches Dokument handelt. Inwieweit ist dies vertraglich oder gesetzlich geregelt? Bitte senden Sie mir den entsprechenden Gesetzestext bzw. eine Kopie des entsprechenden Vertrages. - Besitzt die "R. Eisenschmidt GmbH" exklusive Rechte an der Veröffentlichung bzw. Lizensierung der Nachrichten für Luftfahrer? Wenn ja, lassen Sie mir bitte alle relevanten Vereinbarungen zukommen bzw. verweisen Sie auf den entsprechenden Gesetzestext. - Inwieweit können Dritte Zugang zu Nachrichten für Luftfahrer von Ihnen und/oder der "R. Eisenschmidt GmbH" erhalten? Bitte lassen Sie mir die entsprechenden Vertragsentwürfe bzw. Preislisten zukommen. Ich bitte Sie außerdem um Zusendung einer Liste aller Vertragspartner, mit denen eine Vereinbarung bzgl. Verarbeitung/Nutzung der Nachrichten für Luftfahrer besteht. Sofern es hier unterschiedliche Gebührensätze gibt, listen Sie diese bitte auf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251626/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
220718; Anträge nach IFG AZ.: Z25/286.2/1-1287 und 1288 IFG; Z25/286.2/1-1287 IFG Z25/286.2/1-1288 IFG Sehr <&…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
220718; Anträge nach IFG AZ.: Z25/286.2/1-1287 und 1288 IFG;
Datum
18. Juli 2022 17:26
Status
Warte auf Antwort
Z25/286.2/1-1287 IFG Z25/286.2/1-1288 IFG Sehr << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihre Anträge nach dem IFG, dem UIG und dem VIG zur Veröffentlichung des Luftfahrthandbuchs Deutschland, von Luftfahrtkarten und der Nachrichten für Luftfahrer (NfL) durch die Firma R. Eisenschmidt GmbH finden Sie elektronisch vorab die IFG-Bescheide nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 220718; Anträge nach IFG AZ.: Z25/286.2/1-1287 und 1288 IFG; [#251626]
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 220718; Anträge nach IFG AZ.: Z25/286.2/1-1287 und 1288 IFG; [#251626]
Datum
21. Juli 2022 21:26
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. In Ergänzung zu Ihren Antworten bitte ich um Zusendung der im E-Mail-Verkehr mit dem Betreff "Kostenlose Bereitstellung AIP VFR und NfL /Az. LF 17 / 6162.8/0" genannten E-Mail vom 10.12.2021 bzw. aller E-Mails, die im thematisch im Zusammenhang stehen. Außerdem bitte ich um Übermittlung der E-Mails ohne Schwärzungen (personenbezogene Daten ausgenommen). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: 220718; Anträge nach IFG AZ.: Z251288 IFG; [#251626]_Fristen BMDV Z25/2862/1-1288 IFG Z25/286.2/1-1309 IFG Se…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 220718; Anträge nach IFG AZ.: Z251288 IFG; [#251626]_Fristen
Datum
2. August 2022 12:00
Status
Warte auf Antwort
BMDV Z25/2862/1-1288 IFG Z25/286.2/1-1309 IFG Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21.07.2022. Ich würde diese E-Mail als Widerspruch gegen den Bescheid mit dem AZ.: Z25/2862/1-1288 IFG werten. Sollten Sie mit dieser Einordnung und einer ggf. kostenpflichtigen Bescheidung bei auch teilweiser Zurückweisung nach § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) i. V. m. Nr. 5 der Anlage zur § 1 Absatz 1 IFGGebV nicht einverstanden sein, bitte ich um Rückmeldung bis spätestens 09.08.2022. In Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 12.07.2022, AZ.: Z25/286.2/1-1309 IFG, möchte ich an die Frist zur Rückmeldung erinnern. Mit Schreiben vom 26.07.2022 hatte ich Sie wunschgemäß über voraussichtlich anfallende Gebühren informiert und um Rückmeldung bis heute, 02.08.2022, gebeten, ob Sie an Ihrem Antrag in der vorliegenden Form festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 220718; Anträge nach IFG AZ.: Z251288 IFG; [#251626]_Fristen [#251626] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 220718; Anträge nach IFG AZ.: Z251288 IFG; [#251626]_Fristen [#251626]
Datum
4. August 2022 08:57
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Ich ging davon aus, dass meine Nachricht eindeutig aussagt, dass ich an meiner Anfrage festhalte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251626/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: 220718; Anträge nach IFG AZ.: Z251288 IFG; [#251626]_Fristen [#251626] Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 220718; Anträge nach IFG AZ.: Z251288 IFG; [#251626]_Fristen [#251626]
Datum
4. August 2022 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung in Bezug auf den IFG Antrag mit AZ.: Z25/286.2/1-1309 IFG und die Bestätigung, dass Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Darf ich Ihre E-Mail auch als Bestätigung des Widerspruchs gegen den Bescheid AZ.: Z25/286.2/1-1288 IFG verstehen? Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
220811_Ihr Antrag nach dem IFG vom 12.07.2022, Az.: Z 25/286.2/1-1309 IFG Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
220811_Ihr Antrag nach dem IFG vom 12.07.2022, Az.: Z 25/286.2/1-1309 IFG
Datum
11. August 2022 16:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang erhalten Sie vorab per E-Mail unsere Mitteilung, dass die Bearbeitung Ihres IFG Antrags vom 12.07.2022 leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 220811_Ihr Antrag nach dem IFG vom 12.07.2022, Az.: Z 25/286.2/1-1309 IFG [#251626]
Sehr << Anrede >&…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 220811_Ihr Antrag nach dem IFG vom 12.07.2022, Az.: Z 25/286.2/1-1309 IFG [#251626]
Datum
18. August 2022 20:24
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> der Widerspruch sollte Ihnen per Fax fristgerecht von meinem Anwalt zugegangen sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>