Nachschreibklausur Bio

die Übungsaufgaben zu den Prüfungen (welche vor den Prüfungen zum Lernen herausgegeben werden) sowie die zentralen Abiturprüfungen selbst inklusive ihrer Musterlösungen/Erwartungshorizonte der Jahre 2007 bis 2019 in den Grundkursen und Leistungskursen der folgenden Fächer:
Biologie, Mathematik, Deutsch, Erdkunde
Diese Anfrage bezieht sich auf den Haupttermin, den Nachschreibetermin sowie alle eventuellen Ersatz- und Zusatztermine jeglicher Art.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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Sham Matouk
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Sham Matouk
Betreff
Nachschreibklausur Bio [#293231]
Datum
23. November 2023 20:36
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Übungsaufgaben zu den Prüfungen (welche vor den Prüfungen zum Lernen herausgegeben werden) sowie die zentralen Abiturprüfungen selbst inklusive ihrer Musterlösungen/Erwartungshorizonte der Jahre 2007 bis 2019 in den Grundkursen und Leistungskursen der folgenden Fächer: Biologie, Mathematik, Deutsch, Erdkunde Diese Anfrage bezieht sich auf den Haupttermin, den Nachschreibetermin sowie alle eventuellen Ersatz- und Zusatztermine jeglicher Art. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sham Matouk Anfragenr: 293231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293231/ Postanschrift Sham Matouk << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sham Matouk

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW Sham Matouk - WG BI, D, EK, M 2007-2019, 28.11.2023 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW Sham Matouk - WG BI, D, EK, M 2007-2019, 28.11.2023
Datum
28. November 2023 09:02
Status

Persönliche E-Mail-Adresse

Das Bildungsministerium in NRW weigert sich derzeit, Anfragen von FragDenStaat direkt zu beantworten. Rechtlich gibt es keinen Anlass dazu, wieso du deine private E-Mail-Adresse der Behörde angeben musst. Wir haben dafür einen kleinen Trick: Am unteren Ende der Seite findest du eine @echtemail.de-Adresse. Du kannst diese Adresse der Behörde als deine „private E-Mail-Adresse“ mitteilen. Die Antworten werden trotzdem zu dieser Anfrage zugestellt.

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Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE). Die Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das: Ministerium für Schule und Bildung NRW Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung. Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können. Zentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung. Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt. Die zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung. Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen