Nachtabschaltung der Straßenlaternen

Anfrage an: Stadt Gaggenau

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

Seit Anfang Mai werden in Gaggenau einige Staßenlaternen zwischen 0:30Uhr und 4:30Uhr zum Energiesparen abgeschaltet. Dahrer bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Können Sie eine Auflistung aller Straßenlaternen bereitstellen die über den genannten Zeitraum abgeschaltet werden?

2) Wie hoch war bis jetzt der Energieverbrauch der Straßenlaternen und welche Kosten hat das verursacht?

3) Wie viel Energie konnte durch die Abschaltung der Straßenlaternen bis jetzt eingespart werden und wie viele Kosten konnten dadurch eingespart werden?

4) Welche Kosten sind durch die Umrüstung der Straßenlaternen entstanden?

5) Gibt es darüber hinaus noch weitere Straßenlaternen die zu anderen Zeiten abgeschaltet werden bzw. die bereits vor Mai eine Abschaltautomatik hatten? Beantworten sie dann bitte zu diesen Lampen die oberen vier Fragen entsprechend.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, Seit Anfang Mai werden in Gaggenau einige Staßenlaternen zwischen 0:30…
An Stadt Gaggenau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachtabschaltung der Straßenlaternen [#281387]
Datum
18. Juni 2023 20:27
An
Stadt Gaggenau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, Seit Anfang Mai werden in Gaggenau einige Staßenlaternen zwischen 0:30Uhr und 4:30Uhr zum Energiesparen abgeschaltet. Dahrer bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Können Sie eine Auflistung aller Straßenlaternen bereitstellen die über den genannten Zeitraum abgeschaltet werden? 2) Wie hoch war bis jetzt der Energieverbrauch der Straßenlaternen und welche Kosten hat das verursacht? 3) Wie viel Energie konnte durch die Abschaltung der Straßenlaternen bis jetzt eingespart werden und wie viele Kosten konnten dadurch eingespart werden? 4) Welche Kosten sind durch die Umrüstung der Straßenlaternen entstanden? 5) Gibt es darüber hinaus noch weitere Straßenlaternen die zu anderen Zeiten abgeschaltet werden bzw. die bereits vor Mai eine Abschaltautomatik hatten? Beantworten sie dann bitte zu diesen Lampen die oberen vier Fragen entsprechend. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281387/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Gaggenau
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfragen können wir folgende Auskünfte geben: 1) Können Sie ein…
Von
Stadt Gaggenau
Betreff
AW: Nachtabschaltung der Straßenlaternen [#281387]
Datum
29. Juni 2023 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfragen können wir folgende Auskünfte geben: 1) Können Sie eine Auflistung aller Straßenlaternen bereitstellen die über den genannten Zeitraum abgeschaltet werden? Abgeschaltet wurden alle Straßenlaternen, mit Ausnahme von klassifizierten Straßen (Land-, Kreis-, wichtige Hauptverkehrsstraßen), Fußgängerüberwege und wichtige Kreuzungen. 2) Wie hoch war bis jetzt der Energieverbrauch der Straßenlaternen und welche Kosten hat das verursacht? Verbrauch 2022: 933.984 kWh, Kosten 2022: 185.361,31 Euro 3) Wie viel Energie konnte durch die Abschaltung der Straßenlaternen bis jetzt eingespart werden und wie viele Kosten konnten dadurch eingespart werden? Es gibt noch keine geeignete Auswertung. Es wird von einer jährlichen Ersparnis von ca. 240.000 KWh und ca. 100.000,- Euro ausgegangen (Einheitspreise von 2023). 4) Welche Kosten sind durch die Umrüstung der Straßenlaternen entstanden? Ca. 25.000,- Euro 5) Gibt es darüber hinaus noch weitere Straßenlaternen die zu anderen Zeiten abgeschaltet werden bzw. die bereits vor Mai eine Abschaltautomatik hatten? Beantworten sie dann bitte zu diesen Lampen die oberen vier Fragen entsprechend. Nein. Eine genauere Evaluation erfolgt nach der Sommerpause. Der Gemeinderat wird sich in einer Sitzung im Herbst mit der Auswertung befassen. Mit freundlichen Grüßen