Nachteilsausgleich Dyskalkulie

Eine rechtlich relevante Erklärung, weshalb Kinder und Jugendliche mit Dyskalkulie keinen Nachteilsausgleich in den Schleswig-Holsteinischen Schulen erhalten.
Wo bleibt da die Inklusion?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine rechtlich relevante Erklärung, w…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachteilsausgleich Dyskalkulie [#289154]
Datum
27. September 2023 11:23
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine rechtlich relevante Erklärung, weshalb Kinder und Jugendliche mit Dyskalkulie keinen Nachteilsausgleich in den Schleswig-Holsteinischen Schulen erhalten. Wo bleibt da die Inklusion?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289154/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachteilsausgleich Dyskalkulie“ vom 27.09.2023 (#289154) wurde von…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachteilsausgleich Dyskalkulie [#289154]
Datum
31. Oktober 2023 08:50
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachteilsausgleich Dyskalkulie“ vom 27.09.2023 (#289154) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachteilsausgleich Dyskalkulie“ vom 27.09.2023 (#289154) wurde von…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachteilsausgleich Dyskalkulie [#289154]
Datum
31. Oktober 2023 08:50
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nachteilsausgleich Dyskalkulie“ vom 27.09.2023 (#289154) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund personeller Veränderungen hat sich leider eine Verzögerung bei de…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Nachteilsausgleich Dyskalkulie [#289154]
Datum
1. November 2023 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund personeller Veränderungen hat sich leider eine Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage ergeben. Wir bitten um Entschuldigung. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Bearbeitung. Die Pressestelle ------------------------------------------------------------ Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel T       +49 431 988-5807 F       +49 431 988-5903 <<E-Mail-Adresse>> www.schleswig-holstein.de Twitter: @Bildung_SH Instagram: Bildung_SH Über dieses E-Mail-Postfach kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente.
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Nachteilsausgleich
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
Nachteilsausgleich
Datum
1. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
img-0205.png
1,0 MB
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zugleich bitte ich um Entschuldigung, dass …
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Nachteilsausgleich Dyskalkulie [#289154]
Datum
2. November 2023 15:34
Status
image001.jpg
2,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zugleich bitte ich um Entschuldigung, dass die Beantwortung erst jetzt erfolgt. Die Gewährung von Notenschutz – hierunter ist das Absehen von einer Bewertung in einzelnen Fächern oder von abgrenzbaren fachlichen Anforderungen in allen Lernstandserhebungen, Prüfungen und Abschlussprüfungen, zu verstehen (siehe § 16 Abs. 3 Satz 2 SchulG) – kommt bei Schülerinnen und Schülern mit einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) nicht in Betracht, weil es hierfür keine Rechtsgrundlage im Schulgesetz gibt (siehe § 16 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Schulgesetzes). Die Rechenschwäche ist insoweit anerkannt. Hiervon zu unterscheiden ist allerdings die Frage, ob und inwieweit insbesondere bei der Zuerkennung von Schulabschlüssen auf die Bewertung von Rechenleistungen im Fach Mathematik und in den naturwissenschaftlichen Fächern verzichtet werden kann. Der Erwerb eines Schulabschlusses und der dadurch vermittelten berufsbezogenen Qualifikation ist zwingend an den Nachweis eines allgemeinen Ausbildungs- und Kenntnisstandes geknüpft. Abweichungen von diesem Maßstab beeinträchtigen nicht nur die Aussagekraft der einzelnen Leistungsbewertung, sondern letztlich des Schulabschlusses. Das Absehen von einer Bewertung in einzelnen Fächern oder von abgrenzbaren fachlichen Anforderungen (Notenschutz) kann daher - ungeachtet weiterer erforderlicher Voraussetzungen - nur in Betracht kommen, wenn die einheitliche Anwendung eines allgemeinen, an objektiven Leistungsanforderungen ausgerichteten Bewertungsmaßstabs zum Nachweis des jeweiligen Bildungsstands nicht erforderlich ist. Dies ist aber bei der Nichtberücksichtigung von Rechenleistungen insbesondere im Fach Mathematik bezogen auf die jeweiligen Anforderungen des Schulabschlusses selbst nicht der Fall. Die insoweit für den erforderlichen Nachweis eines allgemeinen Ausbildungs- und Kenntnisstandes zu erbringenden Rechenleistungen können daher auch nicht durch eine andere Leistung vergleichbar ersetzt werden. Die Gewährung von Nachteilsausgleich – hierunter ist die Vornahme einer oder mehrerer schulische(n) Maßnahme(n) bei Aufrechterhaltung der fachlichen Anforderungen, um einer lang andauernden oder vorübergehenden Beeinträchtigung der Fähigkeit einer Schülerin oder eines Schülers, ihr vorhandenes Leistungsvermögen darzustellen, Rechnung zu tragen, zu verstehen (siehe § 16 Abs. 3 Satz 1 SchulG) – wegen einer Rechenschwäche gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 der Nachteilsausgleichs- und Notenschutzverordnung ist - anders als beim Notenschutz - nicht generell unzulässig. Die Schule wird vielmehr einzelfallbezogen zu prüfen haben, ob die fachlichen Anforderungen bzw. die Wahrung der wesentlichen Leistungsanforderungen, die sich aus den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden allgemeinen Lernzielen und den zu erwerbenden Kompetenzen ergeben, mit der Gewährung einer Nachteilsausgleichsmaßnahem vereinbar sind bzw. ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen habe. Nur vorsorglich weise ich darauf hin, dass das Erbitten einer Rechtsauskunft etwas anderes ist als der Antrag auf Zugang zu Informationen gem. § 3 Satz 1 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Ein solcher Antrag müsste erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang begehrt wird (§ 4 Abs. 2 Satz 1 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein). Informationen im Sinne des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein sind alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern bei informationspflichtigen Stellen vorhandene Zahlen, Daten, Fakten, Erkenntnisse oder sonstige Auskünfte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 des Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein). Ein Anspruch auf Zugang zu Informationen gem. § 2 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes scheidet bereits deshalb aus, weil von Ihnen nicht der Zugang zu Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 25 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte), begehrt wird. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Und warum funktioniert das mit dem Nachteilsausgleich in den anderen Bundesländern? Mit freundlichen Gr…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
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Betreff
AW: WG: [EXTERN] AW: Nachteilsausgleich Dyskalkulie [#289154]
Datum
3. November 2023 20:55
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Und warum funktioniert das mit dem Nachteilsausgleich in den anderen Bundesländern? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289154/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>