Nachtflugverbot berlin tegel

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Informationen darüber, an welchem Tag im Jahre 2018 Ausnahmegenehigungen erteilt wurden, welche Start und Landungen in Ruhezeiten durch das Nachtflugverbot genehmigt wurden und was der jeweilige Grund hierfür war.

-tag
-flugnummer, gesellschaft
- geplante Start-/Landezeit
-reale start-/landezeit
-grund der ausnahmegenehmigung
-wer hat die genehmigung erteilt
-erfolgte eine abwägung unter berücksichtigung der nächtlichen lärmbelastung der anwohner? Mit welchem Ergebnis?

Zudem erbitte ich Informationen darüber, welche Maßnahmen geplant oder ergriffen wurden, um die Zahl der Ausnahmen zu reduzieren

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen darüb…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachtflugverbot berlin tegel [#152184]
Datum
23. Juni 2019 11:57
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, an welchem Tag im Jahre 2018 Ausnahmegenehigungen erteilt wurden, welche Start und Landungen in Ruhezeiten durch das Nachtflugverbot genehmigt wurden und was der jeweilige Grund hierfür war. -tag -flugnummer, gesellschaft - geplante Start-/Landezeit -reale start-/landezeit -grund der ausnahmegenehmigung -wer hat die genehmigung erteilt -erfolgte eine abwägung unter berücksichtigung der nächtlichen lärmbelastung der anwohner? Mit welchem Ergebnis? Zudem erbitte ich Informationen darüber, welche Maßnahmen geplant oder ergriffen wurden, um die Zahl der Ausnahmen zu reduzieren
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Informationsfreiheitsgeset…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Re: Nachtflugverbot berlin tegel [#152184]
Datum
25. Juni 2019 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz/§ 3 Umweltinformationsgesetz zum Nachtflugverbot am Flughafen Berlin-Tegel ist beim Luftfahrt-Bundesamt eingegangen. Ich darf Ihnen mitteilen, dass das Luftfahrt-Bundesamt nicht über die von Ihnen angeforderten Informationen verfügt, da wir nicht die zuständige Behörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Tegel sind. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Antrag an die für den Flughafen Berlin Tegel zuständige Oberste Luftfahrtbehörde des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/luft/behoerde_bln/index.shtml). Ich hoffe, Ihnen mit dieser Rückmeldung weitergeholfen zu haben. Falls Sie Rückfragen haben, stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen