Sehr geehrter Herr Hösl,
wir danken für Ihr Schreiben. Entschuldigen Sie bitte, dass wir auf Ihre Anfrage noch nicht geantwortet haben, wir haben derzeit ein sehr hohes Aufkommen an E-Mails.
Leider können wir keinen Bezug auf Ihr Schreiben nehmen, da Sie dieses nicht angehängt haben. Folgende Regelungen gelten derzeit für die nächtliche Ausgangssperre:
Die Ausgangssperre gilt nur noch für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt von 22 Uhr bis 5 Uhr. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.
Unter folgendem Link finden Sie die 7- Inzidenzen:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#landkreise
Von 22 Uhr bis 5 Uhr früh ist das Verlassen der Wohnung nur aus folgenden Gründen zulässig (§ 3 Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung -12. BayIfSMV):
• die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke
• medizinische und veterinärmedizinische Notfälle,
• die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
• die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
• die Begleitung Sterbender, Beerdigungen
• Handlungen zur Versorgung von Tieren, (aber nur alleine!)
• ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen. (z.B. Beistand bedürftiger Personen; entsprechende Atteste)
Die Staatsregierung passt Maßnahmen zur Eingrenzung der Coronapandemie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Robert Koch-Instituts und in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Abstimmung mit den Ländern und der Bundesregierung stets an die jeweilige aktuelle epidemiologische Lage an.
Angesichts eines steigenden Infektionsgeschehens sind Ausgangsbeschränkungen ein Mittel zur Kontaktreduktion. Ziel ist es, durch die weitgehende Begrenzung von Kontakten, mit denen ein persönliches Zusammentreffen verbunden ist, einen spürbaren und dauerhaften Rückgang der Infektionszahlen zu erreichen und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen.
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung leistet einen wirksamen Beitrag zur Reduktion von Kontakten – insbesondere im Hinblick auf besonders infektionsgefährdende private Zusammenkünfte. Die erste Welle der Pandemie hat gezeigt, dass zuverlässig eingehaltene kontaktreduzierende Maßnahmen zusammen mit einem strikten Containment maßgeblich zur Eindämmung der Pandemie beitragen.
Die Effektivität von Ausgangsbeschränkungen wird von wissenschaftlicher Seite überzeugend bestätigt. Beispielsweise wurde in einem Übersichtsartikel in der wissenschaftlichen Zeitschrift Nature Human Behaviour vom November 2020 dargelegt, dass Ausgangssperren zu den effektivsten nicht-pharmakologischen Interventionen zählen (Haug, N., Geyrhofer, L., Londei, A. et al. Ranking the effectiveness of worldwide COVID-19 government interventions. Nat Hum Behav 4, 1303– 1312 (2020)).
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten.
Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit!
Ihre
Servicestelle im
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Tel.: +49 (89) 540233-0
Mailto:
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Gewerbemuseumsplatz 2
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Tel.:+49 (911) 21542-0