nachträgliche Besteuerung von Elterngeld

Ich möchte gern ein Erklärung, warum die vorerst steuerfreie Zahlung von Elterngeld nachträglich in der Steuererklärung als steuerlich relevantes Einkommen zählt und nicht weiter eine Steuerbefreiung erhält. Elterngeld soll ein gewisses Maß an Lebensqualität in der Erziehung der Kinder absichern und wie in unserem Fall mit knapp 610,- Euro auch nicht gerade leicht viel. Nun ist die Angabe aber in der Steuererklärung verbindlich und wird durch die Progression bei er Steuerberechnung mit einbezogen, was nachträgliche Steuerlast in meinem Fall der gemeinsamen Veranlagung ca. 800.- Euro Steuerlast ausmacht. Hier wird rückwirkend Elterngeld dem Staat wieder zugeführt, was nicht einer Entlastung von Familien entspricht.
Wie steht das Ministerium für FSFJ aktuell zu diesem Vorgang und wie kann es in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium zugunsten der Familien zu einer Steuerbefreiung kommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
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Torsten Peter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte gern …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Torsten Peter
Betreff
nachträgliche Besteuerung von Elterngeld [#31339]
Datum
28. Juni 2018 13:02
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gern ein Erklärung, warum die vorerst steuerfreie Zahlung von Elterngeld nachträglich in der Steuererklärung als steuerlich relevantes Einkommen zählt und nicht weiter eine Steuerbefreiung erhält. Elterngeld soll ein gewisses Maß an Lebensqualität in der Erziehung der Kinder absichern und wie in unserem Fall mit knapp 610,- Euro auch nicht gerade leicht viel. Nun ist die Angabe aber in der Steuererklärung verbindlich und wird durch die Progression bei er Steuerberechnung mit einbezogen, was nachträgliche Steuerlast in meinem Fall der gemeinsamen Veranlagung ca. 800.- Euro Steuerlast ausmacht. Hier wird rückwirkend Elterngeld dem Staat wieder zugeführt, was nicht einer Entlastung von Familien entspricht. Wie steht das Ministerium für FSFJ aktuell zu diesem Vorgang und wie kann es in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium zugunsten der Familien zu einer Steuerbefreiung kommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Torsten Peter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Torsten Peter

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz DG3-0760/148*45
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz DG3-0760/148*45
Datum
20. Juli 2018 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
47,3 KB