nachträgliche Besteuerung von Elterngeld
Ich möchte gern ein Erklärung, warum die vorerst steuerfreie Zahlung von Elterngeld nachträglich in der Steuererklärung als steuerlich relevantes Einkommen zählt und nicht weiter eine Steuerbefreiung erhält. Elterngeld soll ein gewisses Maß an Lebensqualität in der Erziehung der Kinder absichern und wie in unserem Fall mit knapp 610,- Euro auch nicht gerade leicht viel. Nun ist die Angabe aber in der Steuererklärung verbindlich und wird durch die Progression bei er Steuerberechnung mit einbezogen, was nachträgliche Steuerlast in meinem Fall der gemeinsamen Veranlagung ca. 800.- Euro Steuerlast ausmacht. Hier wird rückwirkend Elterngeld dem Staat wieder zugeführt, was nicht einer Entlastung von Familien entspricht.
Wie steht das Ministerium für FSFJ aktuell zu diesem Vorgang und wie kann es in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium zugunsten der Familien zu einer Steuerbefreiung kommen?
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Juni 2018
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31. Juli 2018
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