Sehr
Antragsteller/in
Ihren Antrag vom 02. März 2022 auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) beantworte ich wie folgt:
1. Gibt es eine Anweisung an Polizei und / oder Ordnungsamt zum Umgang mit Bürgeranzeigen gegen Falschparker und insbesondere wenn diese über Dienste wie
weg.li eingereicht werden?
Es liegen für die Polizei und das Ordnungsamt Bremen keine Anweisung zum Umgang mit Meldungen, die über Dienste wie „
weg.li“, eingehen vor.
Gegen ordnungswidriges Verhalten schreiten die Ordnungsbehörden grundsätzlich nach den Vorgaben des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ein. Hiernach gilt das Opportunitätsprinzip (§ 47 OWiG). Die Maßnahmen der Ordnungsbehörden sollten zudem verhältnismäßig sein. Zur Konkretisierung der Vorgaben des OWiG hat der Senator für Inneres in Bremen einen Abschlepperlass (Erlass für das Abschleppen und Verwahren von Kraftfahrzeugen durch die Polizei Bremen und die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes Bremen - Transparenzportal Bremen<
https://www.transparenz.bremen.de/met...>) sowie eine dazugehörige ergänzende Weisung in Kraft gesetzt.
Meldungen von Bürger:innen, die z.B. über „
weg.li“ in das zentrale Postfach bei der Polizei Bremen oder beim Ordnungsamt eingehen, werden zur Bearbeitung in die regional zuständigen Abteilungen der Polizei bzw. in das für die Verkehrsüberwachung zuständige Referat im Ordnungsamt übermittelt. Die meldende Person erhält in jedem Fall eine Rückmeldung über den Eingang ihres Hinweises.
2. Wie viele Bürgeranzeigen gegen Falschparker gingen in Bremen 2021 insgesamt und über die oben genannten Dienste ein?
Die Anzahl der eingegangenen Anzeigen wird durch die Polizei Bremen nicht erhoben.
Im Ordnungsamt Bremen liegt keine Auswertungsmöglichkeit vor.
3. Wie viele dieser angezeigten Verstöße wurden tatsächlich geahndet?
Der Polizei Bremen liegt für diesen Bereich keine Statistik vor.
Dem Ordnungsamt Bremen liegt keine Auswertungsmöglichkeit vor.
4. Was sind die Hauptgründe dafür, wenn Anzeigen nicht nachverfolgt und/oder geahndet wurden?
Siehe Antwort zu Ziffer 1.
Für die Ahndung von Falschparken sind in erster Linie die Polizei und die Verkehrsüberwachung zuständig. Privatanzeigen sind häufig wegen mangelnder Anzeigenqualität nicht verwendbar.
Zudem müssen Privatanzeigen von den Mitarbeitenden der Bußgeldstelle im Ordnungsamt Bremen händisch ins System eingegeben werden und binden deshalb Personal im Hinblick auf den Bearbeitungsaufwand unangemessen.
Bei personellen Engpässen und aufgrund der kurzen Verjährungsfrist können dann unter Umständen nicht alle Anzeigen bearbeitet werden.
5. Welcher Betrag in € wurde dank dieser Anzeigen eingenommen?
Der Polizei Bremen liegen hierzu keine Zahlen vor.
Dem Ordnungsamt Bremen liegt keine Auswertungsmöglichkeit vor.
6. In wie vielen Fällen konnten aufgrund von Behinderungen oder Gefährdungen Strafen auch in Form von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg verhängt werden?
Dazu liegt keine Auswertungsmöglichkeit vor.
7. Wie sieht Ihre Strategie aus, um dem Missstand der massenhaften Parkverstöße Herr zu werden und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu sichern?
Im Zuge der Neuordnung der Verkehrsräume unter Berücksichtigung aller am Verkehr Teilnehmenden wird der Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung auf stadtteilbezogene Strategien wie z.B. auf das „Sunrise-Projekt“ gerichtet.
Damit kann auf individuelle Gegebenheiten vor Ort durch zuvor von SKUMS geordnete Verkehrsräume mit einer sich daran anschließenden Überwachung in angemessener Weise reagiert werden.
8. Wie lautet Ihre Empfehlung für Fußgänger und Radfahrer um sich rechtssicher und wirksam mittels Anzeigen gegen Parkverstöße zur Wehr zu setzen?
Die Polizei Bremen empfiehlt, sich bei akuten Behinderungen, die sich auf den Fußgänger- oder Radverkehr gefährdend auswirken, direkt an das Ordnungsamt oder die Polizei Bremen zu wenden. Bei sich ständig am gleichen Ort wiederholenden Ordnungswidrigkeiten können Bürger:innen der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes einen entsprechenden Hinweis geben.
Mit freundlichen Grüßen